Checkpoint Charlie: Strenge Vorgaben für privaten Investor | von Ulrich Paul

Im Rahmen des „Dialogverfahrens Checkpoint Charlie“ wurden am 24.01.2023 die Leitlinien für den Bildungs- und Erinnerungsort Checkpoint Charlie der Öffentlichkeit präsentiert. Der Redakteur Ulrich Paul erläutert in seinem Beitrag zunächst die wichtigsten Vorgaben für den privaten Investor, der auf den angrenzenden Grundstücken östlich und westlich der Friedrichstraße die Errichtung von Neubauten plant. Mit den Vorgaben soll u.a. sichergestellt werden, dass der Bildungs- und Erinnerungsort nicht durch gastronomische und touristische Einrichtungen gestört wird und so auch die Wirkung der beiden denkmalgeschützten Brandwände sichergestellt ist. Die nach Süden ausgerichtete Neubauwand auf der Ostseite der Friedrichstraße soll bis zur Höhe von 11 Metern als geschlossenes Bauteil ohne Fenster und Türen ausgeführt werden. Auf dem Westgrundstück soll die an den Stadtplatz angrenzende Neuwandwand im Erdgeschoss „geschlossen“ ausgebildet werden. Im Artikel wird der bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für den Checkpoint Charlie verantwortliche Abteilungsleiter Wohnungsbau und Projekte, Manfred Kühne, zitiert: „Wir wollen deutlich weniger Rummel dort haben, als das heute der Fall ist“.

Für die Neubauplanung auf dem Ostgrundstück wird in Kürze ein beschränkter „Realisierungswettbewerb“ starten. Auf dem Ostgrundstück wird die Planung des Investors vom „Baukollegium Berlin“ begleitet. Um die vom Land Berlin gekauften Teilgrundstücke auf der Ost- und Westseite möglichst optimal zu verbinden, ist geplant, die Friedrichstraße im Bereich des Checkpoint Charlie in eine verkehrsberuhigte Zone umzubauen.

Berliner Zeitung vom 24.01.2023 (Online-Ausgabe)

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