Initiative "Checkpoint Charlie erhalten"
Freie Flächen am Checkpoint Charlie (von Süden aus gesehen)

Checkpoint Charlie erhalten – Ziele der Initiative

Die Initiative „Checkpoint Charlie erhalten“ wurde Ende Juli 2018 gegründet, um die lange Zeit unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit laufenden Planungen zur Bebauung der letzten freien Grundstücke am Checkpoint Charlie kritisch zu begleiten.

Nach dem Planungsstand von Ende September 2018 (Ergebnis einer zunächst geheim gehaltenen Obergutachter-Sitzung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) sollte eine Baumasse realisiert werden, die den weltweit bekannten Erinnerungsort der ehemaligen Grenzübergangsstelle (GÜSG) am Checkpoint Charlie unter Beton begraben und die Anforderungen des Denkmalschutzes (insbesondere die Freihaltung der den Denkmalort prägenden Brandwände) übergangen hätte. Nicht zuletzt durch kritische Berichte in der Presse, Widerstand von Abgeordneten des Landesparlaments und öffentlichen Druck hat der Berliner Senat am 4. Dezember 2018 beschlossen, diese Planung zu ändern und die Baumasse erheblich zu reduzieren.

In Folge dieser Entscheidung wurde der Bebauungsplanentwurf 1-98  (Aufstellungsbeschluss im Januar 2016) grundlegend überarbeitet. Dieser gemeinwohlorientierte Planungsentwurf wurde der Öffentlichkeit und der Presse erstmals am 22. Juni 2019 am Checkpoint Charlie von der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen präsentiert. Nach kontroversen Diskussionen zwischen der SPD (die sich im Interesse des Investors für eine Optimierung der Wirtschaftlichkeit des Neubauprojektes einsetzte) auf der einen Seite sowie der LINKEN und GRÜNEN (die sich für einen stärker am Gemeinwohl orientierten Planinhalt einsetzten) auf der anderen Seite, wurde der Bebauungsplanentwurf in Senatssitzung am 03.12.2019 bestätigt und an das Parlament weitergeleitet. Mit der Verabschiedung des Bebauungsplanentwurfs 1-98 im Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2020 ist es gelungen, rechtzeitig vor Ablauf der planungsrechtlichen Veränderungssperre die öffentlichen Interessen an diesem weltweit bekannten Ort zu sichern.

Nach einer längeren Pause hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Pressemitteilung vom 28.09.2022 ein „Dialogverfahren“ für die Gestaltung des Erinnerungsortes am Checkpoint Charlie bekanntgegeben, das am 04.10.2022 mit einer Präsenzveranstaltung gestartet ist. Bei den Vorträgen von Beteiligten aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, dem Landesdenkmalamt und der Stiftung Berliner Mauer wurde deutlich, dass die Belange des Denkmalschutzes bei der baulichen Entwicklung des Erinnerungsortes eine wichtige Rolle spielen müssen. Die Initiative „Checkpoint Charlie erhalten“ hatte sich schon in der Stellungnahme zum Bebauungsplan 1-98  nachdrücklich für die weitgehende Freihaltung der denkmalgeschützten Brandwand Zimmerstraße 79-81 ausgesprochen.

Am 26.10.2022 berichtet der Tagesspiegel mit der Titelzeile „Bildungs- und Erinnerungsort geplant: Land Berlin kauft zwei Grundstücke am Checkpoint Charlie“ über die Mitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen, dass das Land Berlin zwei Teilgrundstücke am Checkpoint Charlie vom Insolvenzverwalter erworben hat. Dabei handelt es sich um die im Bebauungsplan 1-98 (Checkpoint Charlie) festgesetzten Flächen für den „Stadtplatz“ westlich der Friedrichstraße sowie den „Bildungs- und Erinnerungsort“ auf der Ostseite der Friedrichstraße. Auf der Plenarsitzung am 01.12.2022 hat das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Regierungskoalition und der CDU-Fraktion dem Grundstückskaufvertrag zugestimmt. Damit ist eine weitere wichtige Etappe hin zur gemeinwohlorientierten Entwicklung des Checkpoint Charlie erreicht. 

Im weiteren Verfahren zur Neubebauung des Checkpoint Charlie sollten aus unserer Sicht folgende Kernpunkte Beachtung finden:

      • Durchführung eines offenen Architektenwettbewerbs – Dabei sollten insbesondere die Wettbewerbsergebnisse und die Auswahl des Siegerkonzeptes keinesfalls (nur) hinter verschlossenen Türen von den zuständigen Behörden und der Wettbewerbsjury, sondern im Rahmen von Debatten unter Beteiligung von Fachexpert*innen und der Öffentlichkeit diskutiert werden
      • Beachtung der Vorgaben des Landesdenkmalamtes – der „erweiterte Kreuzungsbereich Friedrichstraße / Zimmerstraße“ einschließlich der beiden freien Brandwände wurde im Mai 2018 unter Denkmalschutz gestellt. Die vom Landesdenkmalamt geforderte Freihaltung der beiden ortsprägenden Brandwände ist gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan 1-98 nur hinsichtlich der Brandwand „Mauerstr. 93“ gesichert. Die Initiative „Checkpoint Charlie erhalten“ setzt sich im laufenden Dialogverfahren dafür ein, dass auch die freie Sicht auf Brandwand „Zimmerstr. 79-80“ durch die Planungen für den Bildungs- und Erinnerungsort nicht beeinträchtigt wird.

Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich für den Erhalt des weltweit bekannten Erinnerungsortes „Checkpoint Charlie“ zu engagieren. Klicken Sie dazu auf den folgenden Button und tragen sich in die Liste der Unterstützerinnen und Unterstützer der Initiative ein.

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