Beiträge

Leitlinien für Gestaltung des Checkpoint Charlie vorgestellt | von RBB-Redaktion

Auch in diesem Beitrag werden wichtige Punkte aus den insgesamt 22 Leitlinien für die Gestaltung des Checkpoint Charlie dargelegt. Darüber hinaus kommen einige am „Dialogverfahren Checkpoint Charlie“ beteiligte Fachexpertinnen und Fachexperten mit ihren Bewertungen der Ergebnisse zu Wort. So wird der Leiter der Stiftung  Berliner Mauer, Prof. Axel Klausmeier mit der Aussage zitiert, dass er mit den in den Leitlinien gefundenen Kompromissen zufrieden ist. Zu einer negativen Einschätzung kommt Theresa Keilhacker, die Präsidentin der Berliner Architektenkammer. Frau Keilhacker bemängelt u.a. die Vorgaben zu den Neubaufassaden, die die Südfassade des Neubaus auf der Ostseite der Friedrichstraße durch die Vorgabe eines 11 Meter hohen geschlossenen Wandabschnitts in zwei Hälften teilt. Hintergrund dieser im Entscheidungsgremium des Dialogverfahrens durchaus umstrittenen Leitlinie ist die Ablehnung der Ausführung der Neubau-Südfassade als Brandwand durch das Landesdenkmalamt, vertreten durch den Landeskonservator Dr. Christoph Rauhut. Im Beitrag wird Herr Dr. Rauhut mit der Aussage zitiert, dass das Landesdenkmalamt „keine zusätzlichen Brandwände will, die es dann gewissermaßen unleserlich machen: Was ist hier historisch und was ist neu?“.

Beitrag in rbb24.de vom 25.01.2023

Checkpoint Charlie: Strenge Vorgaben für privaten Investor | von Ulrich Paul

Im Rahmen des „Dialogverfahrens Checkpoint Charlie“ wurden am 24.01.2023 die Leitlinien für den Bildungs- und Erinnerungsort Checkpoint Charlie der Öffentlichkeit präsentiert. Der Redakteur Ulrich Paul erläutert in seinem Beitrag zunächst die wichtigsten Vorgaben für den privaten Investor, der auf den angrenzenden Grundstücken östlich und westlich der Friedrichstraße die Errichtung von Neubauten plant. Mit den Vorgaben soll u.a. sichergestellt werden, dass der Bildungs- und Erinnerungsort nicht durch gastronomische und touristische Einrichtungen gestört wird und so auch die Wirkung der beiden denkmalgeschützten Brandwände sichergestellt ist. Die nach Süden ausgerichtete Neubauwand auf der Ostseite der Friedrichstraße soll bis zur Höhe von 11 Metern als geschlossenes Bauteil ohne Fenster und Türen ausgeführt werden. Auf dem Westgrundstück soll die an den Stadtplatz angrenzende Neuwandwand im Erdgeschoss „geschlossen“ ausgebildet werden. Im Artikel wird der bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für den Checkpoint Charlie verantwortliche Abteilungsleiter Wohnungsbau und Projekte, Manfred Kühne, zitiert: „Wir wollen deutlich weniger Rummel dort haben, als das heute der Fall ist“.

Für die Neubauplanung auf dem Ostgrundstück wird in Kürze ein beschränkter „Realisierungswettbewerb“ starten. Auf dem Ostgrundstück wird die Planung des Investors vom „Baukollegium Berlin“ begleitet. Um die vom Land Berlin gekauften Teilgrundstücke auf der Ost- und Westseite möglichst optimal zu verbinden, ist geplant, die Friedrichstraße im Bereich des Checkpoint Charlie in eine verkehrsberuhigte Zone umzubauen.

Berliner Zeitung vom 24.01.2023 (Online-Ausgabe)

Touristenfalle Checkpoint Charlie: Wie der Gedenkort auch Berliner anziehen könnte | Gastbeitrag von Christoph Sommer

In diesem Gastbeitrag befasst der Stadt- und Tourismusforscher Dr. Christoph Sommer u.a. mit der Frage, wie dieser weltweit bekannte Geschichtsort nicht nur für die vielen Touristinnen und Touristen, sondern auch für die Berlinerinnen und Berliner zu einem Ort wird, der gern besucht wird. Mit dem Kauf von zwei Teilgrundstücken und den Zwischenergebnissen des „Dialogverfahrens Checkpoint Charlie“ besteht nach Meinung des Autors eine gute Grundlage für die Entwicklung des Ortes. Dazu gehört eine „außeruniversitäre Geschichtsvermittlung, die die städtebauliche Denkmalpflege umfasst, ebenso wie die Gedenkstätten- und Museumsarbeit“. Allerdings hat die vom Bund und dem Land Berlin mit der Konzeption und Trägerschaft betraute „Stiftung Berliner Mauer“ bisher noch wenig Substanzielles vorgelegt. Das ist aus Sicht von Herrn Dr. Sommer insbesondere deshalb unbefriedigend, da in der „Geschichtsvermittlung, Geschichtsvergegenwärtigung und Geschichtsdiskussion eine große Chance liegt“, nicht nur die Touristinnen und Touristen, sondern auch die Berliner Stadtgesellschaft für diesen Ort (neu) zu interessieren. Dabei spielt natürlich auch die städtebauliche Ausgestaltung eine wichtige Rolle, die durch ein offenes Wettbewerbsverfahren entwickelt werden sollte.

Artikel im Tagesspiegel vom 12.12.2022 (Online-Ausgabe)

Mit Pressemitteilung vom 25.10.2022 hat der Senator für Finanzen, Daniel Wesener (Bündnis 90/Die Grünen) mitgeteilt, dass das Land Berlin mit dem Insolvenzverwalter Torsten Martini einen Kaufvertrag für zwei Teilgrundstücke am Checkpoint Charlie östlich und westlich der Friedrichstraße abgeschlossen hat. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans 1-98 (Checkpoint Charlie) soll auf dem Ostgrundstück ein Bildungs- und Erinnerungsort und auf dem dem Westgrundstück ein Stadtplatz entstehen. Entsprechend den rechtlichen Bestimmungen musste dieser Kaufvertrag vom Landesparlament gebilligt werden, was auf der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses am 01.12.2022 erfolgt ist. Mit den Stimmungen der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, der LINKEN und der CDU gegen die Stimmen von AfD und FDP wurde die Beschlussempfehlung Nr. 19/706 des Hauptausschusses angenommen.

Damit ist ein wichtiger Meilenstein für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung des weltweit bekannten Ortes erreicht. Seit dem 04.10.2022 läuft das „Dialogverfahren Checkpoint Charlie„, mit dem das Ziel verfolgt wird, „bis zum Ende des Jahres 2022 verbindliche städtebauliche und kulturfachliche Eckpunkte zu erarbeiten, die als Basis für weitere Planungsverfahren dienen“. Nachdem am 29.11.2022 eine teilöffentliche Planungswerkstatt stattgefunden hat, arbeiten nun die beauftragten Planungsbüros in Zusammenarbeit mit den beteiligten öffentlichen Verwaltungen an den zuvor genannten „Eckpunkten“. Die Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit dann am 24.01.2023 präsentiert werden.

Checkpoint Charlie: Ein Erinnerungsort muss sein | Gastbeitrag von Thomas Flierl, Theresa Keilhacker und Christoph Sommer

In diesem „Zwischenruf zum laufenden Beteiligungsverfahren“ befassen sich die Autor:innen mit der aktuellen Situation am Checkpoint Charlie. Seit dem Beginn des „Dialogverfahrens Checkpoint Charlie“  und dem Abschluss des Kaufvertrags für die zwei Grundstücke, auf denen laut Bebauungsplan 1-98 ein „Bildungs- und Erinnerungsort“ (östlich der Friedrichstraße) bzw. ein „Stadtplatz“ (westlich der Friedrichstraße) entstehen sollen, besteht erstmals seit Vorlage des „Gesamtkonzepts zur Erinnerung an die Berliner Mauer“ in 2006 die Chance, für diesen weltweit bekannten Ort ein Gesamtkonzept zu entwickeln, mit dem „Geschichtsvermittlung an diesem Ort für die vielen Touristen und Berliner bestmöglich gelingt“. Aufgrund des für das Dialogverfahren vorgesehenen engen Zeitrahmens wird es nach Ansicht der Autor:innen schwierig werden, im breiten Themenspektrum auch die Punkte Denkmalschutz sowie Kultur und Bildung ausführlich zu diskutieren. Der inhaltliche Schwerpunkt des Dialogverfahrens liegt auf den „räumlichen Szenarien“, die bei Auftaktveranstaltung präsentiert wurden (siehe Dokumentation Dialogverfahren Checkpoint Charlie auf „meinberlin.de„) . Die Autor:innen präferieren die Szenarien „Relief“ und „Projektion“, die beide eine der wenigen noch erhaltenen „Wunden des zweiten Weltkrieges“ im Stadtraum „lesbar“ halten. Angesichts der großen Bedeutung dieses Ortes fordern die Autor:innen für die Gestaltung des Checkpoint Charlie einen Wettbewerb nach den Richtlinien für Gestaltungswettbewerbe.

Gastbeitrag im Tagesspiegel vom 30.11.2022 (Online-Ausgabe)

Geplanter Erinnerungsort am Checkpoint Charlie: Bürger dürfen mitreden | von Ulrich Paul

In diesem Artikel berichtet der mit dem Planungsprozess am Checkpoint Charlie vertraute Redakteur Ulrich Paul über den Start des Dialogverfahrens zur Ausgestaltung des Bildungs- und Erinnerungsortes am 04.10.2022 in der „Forum Factory“ in Berlin-Kreuzberg. Bei diesem Verfahren spielen die denkmalgeschützten Brandwände Mauerstraße 93 (Westgrundstück) und insbesondere Zimmerstraße 79-81 (Ostgrundstück) eine wichtige Rolle. Vor der Brandwand Zimmerstraße 79-81 liegt die im Bebauungsplan 1-98 festgesetzte Gemeinbedarfsfläche, auf der eine Neubebauung möglich ist, die „ganz oder teilweise“ an diese Brandwand heranrückt. Im Artikel wird auch auf das Vorkaufsrecht des Landes Berlin hingewiesen, das nach Anfrage bei der Senatsverwaltung für Finanzen ausgeübt werden könnte, sofern zwischen einem Grundstückskäufer und dem Insolvenzverwalter ein Kaufvertrag abgeschlossen wird.

Artikel in der Berliner Zeitung vom 29.09.2022 (Online-Version)

Checkpoint Charlie – Dialogverfahren zum Bildungs- und Erinnerungsort startet

Mit dieser Pressemitteilung informiert die federführende Senatsverwaltung über das „Dialogverfahren“, das der Konkretisierung des Erinnerungsortes am Checkpoint Charlie und den daraus resultierenden städtebaulichen Rahmenbedingungen dienen soll. Mit dem Bebauungsplan 1-98 (Checkpoint Charlie) wurde auf der östlichen Seite der Friedrichstraße/Ecke Zimmerstraße eine ca. 1.100 m2 große Gemeinbedarfsfläche festgesetzt, auf der laut Bebauungsplantext ein „Bildungs- und Erinnerungsort zur Geschichte des Checkpoint Charlie als Ort der deutschen Teilung und ihrer internationalen Dimension“ entstehen soll. Für dieses Dialogverfahren sind vier Veranstaltungen vorgesehen:

Auftaktveranstaltung am Dienstag, 4.10.2022, von 17 bis 20 Uhr in der Forum Factory, Besselstraße 13-14

Zwischenpräsentation am Donnerstag, 10.11.2022 von 17 bis 20 Uhr in der Forum Factory.

Planungswerkstatt Ende November (Termin noch offen)

Ergebnispräsentation am Dienstag, 24.01.2023 von 17 bis 20 Uhr in der Forum Factory.

Hier der vollständige Text der Pressemitteilung:

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 28.09.2022

Im Verlauf der Causa Checkpoint Charlie hat der Tagesspiegel schon mehrmals Gastbeiträge zu wichtigen Aspekten der Entwicklung dieses weltweit bekannten Erinnerungsortes veröffentlicht und so die von Fachexpert*innen im kleinen Kreis geführten Diskussionen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht. Nachdem die B.Z. im Oktober 2021 über fortgeschrittene Gespräche mit einem neuen Kaufinteressenten für die beiden Checkpoint-Charlie-Grundstücke berichtet hat, gewinnt auch die Frage der Gestaltung des im Bebauungsplan 1-98 festgesetzten Bildungs- und Erinnerungsortes auf der dafür reservierten ca. 1.100 m2 großen „Gemeinbedarfsfläche“ (dort steht aktuell die „Blackbox Kalter Krieg“) an Bedeutung.

Eine erste öffentliche Wortmeldung zum geplanten „Museum Kalter Krieg“ nach Festsetzung des Bebauungsplans ist der im Tagesspiegel (Onlineausgabe vom 01.11.2021) veröffentlichte Gastbeitrag von Theresa Keilhacker, Thomas Flierl und Christoph Sommer, die schon als Fachexpert*innen beim im Frühjahr 2018 gestarteten Beteiligungsverfahren „zukunft cpc“ tätig waren. Der Text des auf „Tagesspiegel.de“ frei zugänglichen Beitrags trägt den Titel „Wie eine Leerstelle zur Lehrstätte wird„. Auf diesen Beitrag, der u.a. die im Bebauungsplan vorgesehene Geschossfläche von 3.000 m2 als zu raumgreifend kritisiert, haben die Befürworter*innen eines größeren Museumsbaus, Andreas Etges, Amélie zu Eulenburg, Hanno Hochmuth und Christian Ostermann, ebenfalls im Tagesspiegel geantwortet (Onlineausgabe vom 02.12.2021, Tagesspiegel+/zugangsbeschränkt). Dieser Artikel der Befürworter*innen schließt mit dem Appell, dass Kritiker*innen und Befürworter*innen nicht gegeneinander arbeiten sollten, sondern im Interesse des besonderen Ortes nach einem Konsens suchen sollten.

Vielleicht haben die Verhandler*innen des neuen Koalitionsvertrags die beginnende öffentliche Diskussion registriert, als sie in den Koalitionsvertrag den Satz „Das diskursive Verfahren für die Gestaltung des Checkpoint Charlie wird fortgeführt“ aufgenommen haben. Jedenfalls begrüßt die Initiative „Checkpoint Charlie erhalten“ eine ergebnisoffene Diskussion über die Größe und das inhaltliche Konzept  des geplanten Museums des Kalten Krieges. Auch wenn bisher noch kein Beteiligungsverfahren angekündigt ist, hoffen wir, dass nicht nur Fachgremien, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit bekommen, sich zur Museumplanung zu äußern.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 1-98 hatte unsere Initiative eine Stellungnahme zum Planentwurf eingereicht, die sich in einem größeren Abschnitt  mit den auf der „Gemeinbedarfsfläche des „Bildungs- und Erinnerungsortes“ geplanten Baukörpers beschäftigt. Nur wenige Menschen verfügen über ein so gutes räumliches Vorstellungsvermögen, um auf der Basis von abstrakten Nutzungskennziffern eine Vorstellung der Größe eines später errichteten Baukörpers zu entwickeln. Leider hat die für das Bebauungsplanverfahren zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sämtliche Einwände gegen den von vielen Stadtplaner*innen als überdimensioniert kritisierten Museumsbaukörper vom Tisch gewischt, nicht zuletzt mit Verweis auf die Flächenvorgaben aus der für die Museumskonzeption verantwortlichen Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Ohne den politisch Verantwortlichen und auch den für die Bebauungsplanaufstellung verantwortlichen Planer*innen zu nahe treten zu wollen, hat sich unser Ansicht nach niemand ernsthafte Gedanken über die räumliche Wirkung eines Baukörpers mit 3.000 m2 Geschossfläche vor der denkmalgeschützten Brandwand des Hauses Zimmerstraße 79/80 gemacht. Egal wie ein späterer Baukörper auf dem nur 1.100 m2 großen „Museumsgrundstück“ angeordnet wird, verstellt er nicht nur den Blick auf diese für das gesamte „Raumerlebnis“ am Checkpoint Charlie so wichtige Brandwand, sondern engt auch die Freiflächen so stark ein, dass letztlich nur der „Stadtplatz“ auf dem Westgrundstück vor der Brandwand Mauerstraße 93 die Wunde symbolisiert, die der Kalte Krieg an dieser Stelle ins Stadtbild geschlagen hat. Damit verbunden ist auch, dass durch diese starke Asymmetrie der Freiflächenverteilung die auf den historischen Bildern sichtbare große Leerstelle endgültig nicht mehr nachvollzogen werden kann. Damit würde in fataler Art und Weise die geschichtsvergessene Bautätigkeit der 90er-Jahre, bei der schon mehrere Grundstücke der ehemaligen „Grenzübergangsstelle Friedrichstraße“ überbaut wurden, mit einem von der Öffentlichen Hand finanzierten Museumsbau zu einem unrühmlichen Ende kommen.

Um den politischen Entscheidungsträger*innen und allen interessierten Bürger*innen die Tragweite der anstehenden Entscheidungen vor Augen zu führen, hat unsere Initiative schon für das Bebauungsplanverfahren (2019) eine Visualisierung der Bebauungssituation mit einem 3.000 m2 Geschossfläche einnehmenden Museumsbau sowie einem Museumspavillon mit 500 m2 Geschossfläche (der die Vorgaben des Denkmalschutzes erfüllt)  erstellen lassen:

 

Checkpoint Charlie mehrgeschossiges Gebäude für Museum Kalter Krieg

Blick auf die Grundstücke am Checkpoint Charlie mit mehrgeschossigem Museumsgebäude mit 3.000 m2 Geschossfläche rechts und Stadtplatz links

 

Bei dieser vom einem auf Gebäude-Visualisierungen spezialisierten Architekturbüro erstellten Perspektive wird nach unserer Ansicht deutlich, dass die Baumasse des geplanten „Museum Kalter Krieg“ den Bildungs- und Erinnerungsort Checkpoint Charlie förmlich erdrückt. Im Kontext der Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 1-98 hat unsere Initiative deshalb eine Alternative mit einem ca. 500m2 Fläche einnehmenden „Museumpavillon“ vorgeschlagen, der als Empfangsbereich und Zugang zur größtenteils unterirdischen Ausstellungsfläche dient. Damit bleibt der überwiegende Teil der den Raumeindruck am Checkpoint Charlie (mit) prägenden Brandwand Zimmerstraße 79/80 sichtbar. Eine unterirdische Anordnung von Museumsflächen ist spätestens seit der Erweiterung des renommierten Städel-Museums in Frankfurt am Main keine exotische Idee mehr.  In unterirdischen Ausstellungsbereich des Städel-Museums läuft bis zum 30.01.2022 noch die Ausstellung „Nennt mich Rembrandt“. Beim Besuch dieser Ausstellung hatte der Verfasser dieses Artikels zu keinem Zeitpunkt den Eindruck, dass die Präsentation der Gemälde suboptimal ist.

 

Checkpoint Charlie Pavillon für Museum Kalter Krieg

Blick auf die Grundstücke am Checkpoint Charlie mit einem Museumspavillon mit 500 m2 Geschossfläche rechts und Stadtplatz links.

 

Um die aus unserer Sicht fatale Festsetzung  der völlig überdimensionierten oberirdischen Geschossfläche im Bebauungsplan 1-98 auf den Checkpoint Charlie (nochmals) zu verdeutlichen, zitieren wir einen Abschnitt aus der Stellungnahme der von uns beauftragten Anwaltskanzlei zum Bebauungsplanentwurf 1-98:

Der aktuelle Zustand des Ortes und der Umgebung, u. a. durch die derzeit vorhandenen Freiflächen, die freiliegenden Brandwände, die atypische Stellung der denkmalgeschützten Baukörper, dokumentiert in einmaliger Weise die ehemalige Zerrissenheit der Stadt im Zentrum Berlins. Diese ist für die Berlinerinnen und Berliner und natürlich auch für die auswärtigen Besucherinnen und Besucher des Checkpoint Charlie beim Betreten des Ortes unmittelbar spürbar. Die Besonderheit dieses Plangebietes liegt gerade darin, dass dieser offenkundige Bruch in der Stadtmitte, vermittelt durch Baulücken, sonstige Freiflächen, ungewöhnliche Baukörperstellungen und atypische Grundstückszuschnitte bestehen bleiben muss, weil nur dieser Bruch und die damit verbundene möglichst weitgehende Zurücknahme von Bebauung diesen für die Erfassung der Geschichte des Ortes so entscheidenden Eindruck ermöglicht. Diese Wirkung dem Ort zu nehmen und durch einen Museumsbau zu ersetzen, hieße, das noch erhaltene Original und damit auch den Kern des Gedenkortes zu vernichten und ihn durch einen stets nur zweitrangiges Gedenken in Gestalt eines Museums zu ersetzen. Die Anlage 1 (Anmerkung: gemeint ist die obere Grafik) zeigt, dass ein Museumsbau in seinem nach dem Bebauungsplan maximalen Umfang von 3.000 m2 Geschossfläche und einer Gebäudehöhe von 62 m ü. NHN die Wirkung einer Blockrandschließung hätte, die dem Ort seine besondere historische Bedeutung nimmt. Der zu Recht als „ Bildungs- und Erinnerungsort zur Geschichte des Checkpoint Charlie…“ bezeichnete Bereich und die Brandwand zum angrenzenden Gebäude Zimmerstraße 79/80 ist daher von einer Bebauung weitestgehend, d. h. mindestens überwiegend und mit einer Freifläche sowohl zur Friedrichstraße als auch zur Zimmerstraße freizuhalten. Zumindest der überwiegende Teilbereich der Brandwand sollte bis auf die Geländeoberkante frei bleiben, um den vorstehend beschriebenen Eindruck mit seinen Sichtbeziehungen auf die atypische Denkmalbebauung soweit wie möglich zu bewahren. Ein Museumsneubau, der eben diese Narbe im Zentrum Berlins verdeckt, stünde der eigentlichen Zielsetzung des Museums entgegen.

Abschließend appelliert die Initiative „Checkpoint Charlie erhalten“ an die für die Planung des Museums verantwortlichen Senatoren Andreas Geisel (Stadtentwicklung und Wohnen) und Dr. Klaus Lederer (Kultur und Europa), kein „Museum Kalter Krieg“ mit 3.000 m2 oberirdischer Geschossfläche zuzulassen, sondern die oberirdische Geschossfläche des neuen Museums auf nicht mehr als ca. 500 m2 oberirdischer Geschossfläche zu begrenzen.

Update vom 08.10.2022

Mit der Pressemitteilung vom 28.09.2022 hat die federführende Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ein „Städtebauliche Dialogverfahren zum Bildungs- und Erinnerungsort“ am Checkpoint Charlie bekanntgegeben. Auch wenn der zeitliche Vorlauf zur Auftaktveranstaltung am 04.10.2022 knapp bemessen war, haben sich viele mit dem Thema vertraute Fachleute, Bürger:innen und zahlreiche Mitarbeitende der beteiligten Senatsverwaltungen, des Landesdenkmalamtes und der Stiftung Berliner Mauer in der „Forum Factory“ eingefunden. Nach kurzen Eingangsreferaten bestand in drei Arbeitskreisen Gelegenheit zur Diskussion und zur Erarbeitung von Empfehlungen für die vom Senat beauftragten Planungsbüros. Zum Abschluss der Veranstaltung wurden die Ergebnisse zusammengefasst. Die Planungsbüros werden in den kommenden Wochen Vorschläge für die Gestaltung des Ortes vorlegen, wobei neben der für den Erinnerungsort reservierten „Gemeinbedarfsfläche“ auch der Stadtplatz vor der Brandwand Mauerstraße 93 in die Überlegungen einbezogen wird. In einer Zwischenpräsentation am 10.11.2022 in der „Forum Factory“ soll der Arbeitsstand der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Update vom 24.01.2023

Mit der Präsentation der Leitlinien ist das „Städtebauliche Dialogverfahren zum Bildungs- und Erinnerungsort“ am Abend beendet worden. Die insgesamt 22 Leitlinien können auf der Internetseite „Checkpoint Charlie 2022“ eingesehen werden. Zu den wichtigsten Punkten gehören die Vorgaben für die Gestaltung der an den Bildungs- und Erinnerungsort angrenzenden Wände der geplanten Neubauten auf der Ost- und Westseite der Friedrichstraße. So soll die im rechten Winkel zur denkmalgeschützten Brandwand Zimmerstraße 79-81 stehende Neubauwand bis zu einer Höhe von 11 Metern ohne Öffnungen ausgeführt werden. Die Neubauwand auf der Westseite wird im Erdgeschoss keine Öffnungen haben. Der von der Stiftung Berliner Mauer betriebene Bildungs- und Erinnerungsort soll auf der Ostseite Baulichkeiten für die Bildungs- und Erinnerungsarbeit erhalten, die zu einem geringeren Teil oberirdisch und zu einem größeren Teil unterirdisch angeordnet werden sollen. Um die beiden landeseigenen Flächen auf der Ost- und Westseite der Friedrichstraße zu verbinden, soll dieser Bereich der Friedrichstraße verkehrsberuhigt werden.