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Baukollegium berät zum Checkpoint Charlie – und ein Ex-Senator redet mit | von Ulrich Paul

In diesem Artikel berichtet der mit dem Planungsverfahren am Checkpoint Charlie vertraute Redakteur Ulrich Paul über die Sitzung des „Baukollegiums“ am gestrigen Montag. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Sitzungen mit dem Investor „Gold.Stein“ aus Frankfurt am Main war diese Sitzung öffentlich. Die vom Architekturbüro des Investors präsentierte Planung für das westlich der Friedrichstraße gelegene Grundstück wurde vom Baukollegium eher reserviert aufgenommen. Insbesondere die vorgehängte Glasfassade an der zum neuen „Stadtplatz“ hin orientierten „Brandwand“ des längs der Zimmerstraße geplanten Bürogebäudes stieß auf Bedenken. Gemäß den Ende 2022 beschlossenen Leitlinien zum Gedenk- und Erinnerungsort Checkpoint Charlie sollen sich die Neubaufassaden deutlich von den denkmalgeschützten Brandwänden abheben, was bei der Glasfassade eher nicht gegeben ist. Der Investor wird vom ehemaligen Bausenator Peter Strieder (SPD) beraten, der mit seiner Firma „SMC“ schwerpunktmäßig Immobilien-Investoren berät.

Artikel in der Berliner Zeitung vom 21.03.2023 (Online-Ausgabe)

Noch eine Geheimsitzung: Baukollegium tagte auch zum Checkpoint Charlie | von Ulrich Paul

Die aus Sicht der Initiative „Checkpoint Charlie erhalten“ wichtigste Information findet sich am Ende des Artikels: In der Sitzung des Abgeordnetenhauses Berlin am Donnerstag, den 01.12.2022 haben die Abgeordneten mit großer Mehrheit dem Kauf der beiden Grundstücke rechts und links der Friedrichstraße durch das Land Berlin zugestimmt. Auf diesen beiden Grundstücken wird nach dem aktuellen Stand des „Dialogverfahrens Checkpoint Charlie“ der Bildungs- und Erinnerungsort errichtet. Die übrigen Grundstücksteile werden von einem Investor gekauft, der nach Informationen der Berliner Zeitung an mindestens einer bisher teilweise geheim gehaltenen Sitzung des Baukollegiums am 16.05.2022 teilgenommen hat. Von dieser Sitzung waren bisher nur die Tagesordnungspunkte „Schumacher Quartier“ und „Projekt Adenauerplatz“ öffentlich bekannt. Der Redakteur Ulrich Paul hat erst kürzlich von einer „Geheimsitzung“ am 23.08.2021 zum SIGNA-Projekt am Kurfürstendamm berichtet. Entgegen der Geschäftsordnung des Baukollegiums scheinen „Geheimsitzungen“ kein Ausnahmefall zu sein. Gegen diese fragwürdige Praktik sprechen sich im Artikel die stadtentwicklungspolitische Sprecherin der LINKEN, Katalin Gennburg sowie der stadtentwicklungspolitische Sprecher der GRÜNEN, Julian Schwarze, aus.

Artikel in der Berliner Zeitung vom 01.12.2022 (Online-Ausgabe)

Im Verlauf der Causa Checkpoint Charlie hat der Tagesspiegel schon mehrmals Gastbeiträge zu wichtigen Aspekten der Entwicklung dieses weltweit bekannten Erinnerungsortes veröffentlicht und so die von Fachexpert*innen im kleinen Kreis geführten Diskussionen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht. Nachdem die B.Z. im Oktober 2021 über fortgeschrittene Gespräche mit einem neuen Kaufinteressenten für die beiden Checkpoint-Charlie-Grundstücke berichtet hat, gewinnt auch die Frage der Gestaltung des im Bebauungsplan 1-98 festgesetzten Bildungs- und Erinnerungsortes auf der dafür reservierten ca. 1.100 m2 großen „Gemeinbedarfsfläche“ (dort steht aktuell die „Blackbox Kalter Krieg“) an Bedeutung.

Eine erste öffentliche Wortmeldung zum geplanten „Museum Kalter Krieg“ nach Festsetzung des Bebauungsplans ist der im Tagesspiegel (Onlineausgabe vom 01.11.2021) veröffentlichte Gastbeitrag von Theresa Keilhacker, Thomas Flierl und Christoph Sommer, die schon als Fachexpert*innen beim im Frühjahr 2018 gestarteten Beteiligungsverfahren „zukunft cpc“ tätig waren. Der Text des auf „Tagesspiegel.de“ frei zugänglichen Beitrags trägt den Titel „Wie eine Leerstelle zur Lehrstätte wird„. Auf diesen Beitrag, der u.a. die im Bebauungsplan vorgesehene Geschossfläche von 3.000 m2 als zu raumgreifend kritisiert, haben die Befürworter*innen eines größeren Museumsbaus, Andreas Etges, Amélie zu Eulenburg, Hanno Hochmuth und Christian Ostermann, ebenfalls im Tagesspiegel geantwortet (Onlineausgabe vom 02.12.2021, Tagesspiegel+/zugangsbeschränkt). Dieser Artikel der Befürworter*innen schließt mit dem Appell, dass Kritiker*innen und Befürworter*innen nicht gegeneinander arbeiten sollten, sondern im Interesse des besonderen Ortes nach einem Konsens suchen sollten.

Vielleicht haben die Verhandler*innen des neuen Koalitionsvertrags die beginnende öffentliche Diskussion registriert, als sie in den Koalitionsvertrag den Satz „Das diskursive Verfahren für die Gestaltung des Checkpoint Charlie wird fortgeführt“ aufgenommen haben. Jedenfalls begrüßt die Initiative „Checkpoint Charlie erhalten“ eine ergebnisoffene Diskussion über die Größe und das inhaltliche Konzept  des geplanten Museums des Kalten Krieges. Auch wenn bisher noch kein Beteiligungsverfahren angekündigt ist, hoffen wir, dass nicht nur Fachgremien, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit bekommen, sich zur Museumplanung zu äußern.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 1-98 hatte unsere Initiative eine Stellungnahme zum Planentwurf eingereicht, die sich in einem größeren Abschnitt  mit den auf der „Gemeinbedarfsfläche des „Bildungs- und Erinnerungsortes“ geplanten Baukörpers beschäftigt. Nur wenige Menschen verfügen über ein so gutes räumliches Vorstellungsvermögen, um auf der Basis von abstrakten Nutzungskennziffern eine Vorstellung der Größe eines später errichteten Baukörpers zu entwickeln. Leider hat die für das Bebauungsplanverfahren zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sämtliche Einwände gegen den von vielen Stadtplaner*innen als überdimensioniert kritisierten Museumsbaukörper vom Tisch gewischt, nicht zuletzt mit Verweis auf die Flächenvorgaben aus der für die Museumskonzeption verantwortlichen Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Ohne den politisch Verantwortlichen und auch den für die Bebauungsplanaufstellung verantwortlichen Planer*innen zu nahe treten zu wollen, hat sich unser Ansicht nach niemand ernsthafte Gedanken über die räumliche Wirkung eines Baukörpers mit 3.000 m2 Geschossfläche vor der denkmalgeschützten Brandwand des Hauses Zimmerstraße 79/80 gemacht. Egal wie ein späterer Baukörper auf dem nur 1.100 m2 großen „Museumsgrundstück“ angeordnet wird, verstellt er nicht nur den Blick auf diese für das gesamte „Raumerlebnis“ am Checkpoint Charlie so wichtige Brandwand, sondern engt auch die Freiflächen so stark ein, dass letztlich nur der „Stadtplatz“ auf dem Westgrundstück vor der Brandwand Mauerstraße 93 die Wunde symbolisiert, die der Kalte Krieg an dieser Stelle ins Stadtbild geschlagen hat. Damit verbunden ist auch, dass durch diese starke Asymmetrie der Freiflächenverteilung die auf den historischen Bildern sichtbare große Leerstelle endgültig nicht mehr nachvollzogen werden kann. Damit würde in fataler Art und Weise die geschichtsvergessene Bautätigkeit der 90er-Jahre, bei der schon mehrere Grundstücke der ehemaligen „Grenzübergangsstelle Friedrichstraße“ überbaut wurden, mit einem von der Öffentlichen Hand finanzierten Museumsbau zu einem unrühmlichen Ende kommen.

Um den politischen Entscheidungsträger*innen und allen interessierten Bürger*innen die Tragweite der anstehenden Entscheidungen vor Augen zu führen, hat unsere Initiative schon für das Bebauungsplanverfahren (2019) eine Visualisierung der Bebauungssituation mit einem 3.000 m2 Geschossfläche einnehmenden Museumsbau sowie einem Museumspavillon mit 500 m2 Geschossfläche (der die Vorgaben des Denkmalschutzes erfüllt)  erstellen lassen:

 

Checkpoint Charlie mehrgeschossiges Gebäude für Museum Kalter Krieg

Blick auf die Grundstücke am Checkpoint Charlie mit mehrgeschossigem Museumsgebäude mit 3.000 m2 Geschossfläche rechts und Stadtplatz links

 

Bei dieser vom einem auf Gebäude-Visualisierungen spezialisierten Architekturbüro erstellten Perspektive wird nach unserer Ansicht deutlich, dass die Baumasse des geplanten „Museum Kalter Krieg“ den Bildungs- und Erinnerungsort Checkpoint Charlie förmlich erdrückt. Im Kontext der Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 1-98 hat unsere Initiative deshalb eine Alternative mit einem ca. 500m2 Fläche einnehmenden „Museumpavillon“ vorgeschlagen, der als Empfangsbereich und Zugang zur größtenteils unterirdischen Ausstellungsfläche dient. Damit bleibt der überwiegende Teil der den Raumeindruck am Checkpoint Charlie (mit) prägenden Brandwand Zimmerstraße 79/80 sichtbar. Eine unterirdische Anordnung von Museumsflächen ist spätestens seit der Erweiterung des renommierten Städel-Museums in Frankfurt am Main keine exotische Idee mehr.  In unterirdischen Ausstellungsbereich des Städel-Museums läuft bis zum 30.01.2022 noch die Ausstellung „Nennt mich Rembrandt“. Beim Besuch dieser Ausstellung hatte der Verfasser dieses Artikels zu keinem Zeitpunkt den Eindruck, dass die Präsentation der Gemälde suboptimal ist.

 

Checkpoint Charlie Pavillon für Museum Kalter Krieg

Blick auf die Grundstücke am Checkpoint Charlie mit einem Museumspavillon mit 500 m2 Geschossfläche rechts und Stadtplatz links.

 

Um die aus unserer Sicht fatale Festsetzung  der völlig überdimensionierten oberirdischen Geschossfläche im Bebauungsplan 1-98 auf den Checkpoint Charlie (nochmals) zu verdeutlichen, zitieren wir einen Abschnitt aus der Stellungnahme der von uns beauftragten Anwaltskanzlei zum Bebauungsplanentwurf 1-98:

Der aktuelle Zustand des Ortes und der Umgebung, u. a. durch die derzeit vorhandenen Freiflächen, die freiliegenden Brandwände, die atypische Stellung der denkmalgeschützten Baukörper, dokumentiert in einmaliger Weise die ehemalige Zerrissenheit der Stadt im Zentrum Berlins. Diese ist für die Berlinerinnen und Berliner und natürlich auch für die auswärtigen Besucherinnen und Besucher des Checkpoint Charlie beim Betreten des Ortes unmittelbar spürbar. Die Besonderheit dieses Plangebietes liegt gerade darin, dass dieser offenkundige Bruch in der Stadtmitte, vermittelt durch Baulücken, sonstige Freiflächen, ungewöhnliche Baukörperstellungen und atypische Grundstückszuschnitte bestehen bleiben muss, weil nur dieser Bruch und die damit verbundene möglichst weitgehende Zurücknahme von Bebauung diesen für die Erfassung der Geschichte des Ortes so entscheidenden Eindruck ermöglicht. Diese Wirkung dem Ort zu nehmen und durch einen Museumsbau zu ersetzen, hieße, das noch erhaltene Original und damit auch den Kern des Gedenkortes zu vernichten und ihn durch einen stets nur zweitrangiges Gedenken in Gestalt eines Museums zu ersetzen. Die Anlage 1 (Anmerkung: gemeint ist die obere Grafik) zeigt, dass ein Museumsbau in seinem nach dem Bebauungsplan maximalen Umfang von 3.000 m2 Geschossfläche und einer Gebäudehöhe von 62 m ü. NHN die Wirkung einer Blockrandschließung hätte, die dem Ort seine besondere historische Bedeutung nimmt. Der zu Recht als „ Bildungs- und Erinnerungsort zur Geschichte des Checkpoint Charlie…“ bezeichnete Bereich und die Brandwand zum angrenzenden Gebäude Zimmerstraße 79/80 ist daher von einer Bebauung weitestgehend, d. h. mindestens überwiegend und mit einer Freifläche sowohl zur Friedrichstraße als auch zur Zimmerstraße freizuhalten. Zumindest der überwiegende Teilbereich der Brandwand sollte bis auf die Geländeoberkante frei bleiben, um den vorstehend beschriebenen Eindruck mit seinen Sichtbeziehungen auf die atypische Denkmalbebauung soweit wie möglich zu bewahren. Ein Museumsneubau, der eben diese Narbe im Zentrum Berlins verdeckt, stünde der eigentlichen Zielsetzung des Museums entgegen.

Abschließend appelliert die Initiative „Checkpoint Charlie erhalten“ an die für die Planung des Museums verantwortlichen Senatoren Andreas Geisel (Stadtentwicklung und Wohnen) und Dr. Klaus Lederer (Kultur und Europa), kein „Museum Kalter Krieg“ mit 3.000 m2 oberirdischer Geschossfläche zuzulassen, sondern die oberirdische Geschossfläche des neuen Museums auf nicht mehr als ca. 500 m2 oberirdischer Geschossfläche zu begrenzen.

Update vom 08.10.2022

Mit der Pressemitteilung vom 28.09.2022 hat die federführende Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ein „Städtebauliche Dialogverfahren zum Bildungs- und Erinnerungsort“ am Checkpoint Charlie bekanntgegeben. Auch wenn der zeitliche Vorlauf zur Auftaktveranstaltung am 04.10.2022 knapp bemessen war, haben sich viele mit dem Thema vertraute Fachleute, Bürger:innen und zahlreiche Mitarbeitende der beteiligten Senatsverwaltungen, des Landesdenkmalamtes und der Stiftung Berliner Mauer in der „Forum Factory“ eingefunden. Nach kurzen Eingangsreferaten bestand in drei Arbeitskreisen Gelegenheit zur Diskussion und zur Erarbeitung von Empfehlungen für die vom Senat beauftragten Planungsbüros. Zum Abschluss der Veranstaltung wurden die Ergebnisse zusammengefasst. Die Planungsbüros werden in den kommenden Wochen Vorschläge für die Gestaltung des Ortes vorlegen, wobei neben der für den Erinnerungsort reservierten „Gemeinbedarfsfläche“ auch der Stadtplatz vor der Brandwand Mauerstraße 93 in die Überlegungen einbezogen wird. In einer Zwischenpräsentation am 10.11.2022 in der „Forum Factory“ soll der Arbeitsstand der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Update vom 24.01.2023

Mit der Präsentation der Leitlinien ist das „Städtebauliche Dialogverfahren zum Bildungs- und Erinnerungsort“ am Abend beendet worden. Die insgesamt 22 Leitlinien können auf der Internetseite „Checkpoint Charlie 2022“ eingesehen werden. Zu den wichtigsten Punkten gehören die Vorgaben für die Gestaltung der an den Bildungs- und Erinnerungsort angrenzenden Wände der geplanten Neubauten auf der Ost- und Westseite der Friedrichstraße. So soll die im rechten Winkel zur denkmalgeschützten Brandwand Zimmerstraße 79-81 stehende Neubauwand bis zu einer Höhe von 11 Metern ohne Öffnungen ausgeführt werden. Die Neubauwand auf der Westseite wird im Erdgeschoss keine Öffnungen haben. Der von der Stiftung Berliner Mauer betriebene Bildungs- und Erinnerungsort soll auf der Ostseite Baulichkeiten für die Bildungs- und Erinnerungsarbeit erhalten, die zu einem geringeren Teil oberirdisch und zu einem größeren Teil unterirdisch angeordnet werden sollen. Um die beiden landeseigenen Flächen auf der Ost- und Westseite der Friedrichstraße zu verbinden, soll dieser Bereich der Friedrichstraße verkehrsberuhigt werden.

 

Am 25.06.2020 hatte der Tagesspiegel unter dem Titel „Projektgesellschaft von Checkpoint-Charlie-Bauherr insolvent“ gemeldet, dass die Projektgesellschaft „Trockland IX Real Estate GmbH“ einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht Charlottenburg gestellt hat. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde damals RA Sebastian Laboga bestellt. Mit Datum 13.10.2020 hat das Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 36t IN 2693/20 bekanntgegeben, dass das „Hauptinsolvenzverfahren“ über das Vermögen der Trockland IX Real Estate GmbH am 09.10.2020 um 17 Uhr eröffnet wurde.

Wer die diversen Versuche der Bebauung des Checkpoint Charlie seit Mauerfall verfolgt hat, wird sich vielleicht daran erinnern, dass im Jahr 2003 der erste Projektentwickler, die „Checkpoint Charlie KG Network Office Grundstücks GmbH & Co.“ Insolvenz anmelden musste. Dieses Insolvenzverfahren ist übrigens bis heute nicht abgeschlossen. Schon vor und während des im Februar 2020 abgeschlossenen Bebauungsplanverfahrens 1-98 (Checkpoint Charlie) hatten die Verfechterinnen und Verfechter der von Trockland geplanten Neubebauung ohne jegliche Rücksichten auf die nationale Bedeutung dieses besonderen Orts und den bestehenden Denkmalschutz dafür  getrommelt, die geschichts- und gesichtlose Planung von Trockland zu realisieren, mit der wichtige Spuren der Deutschen Teilung  und des Kalten Kriegs aus dem Stadtbild getilgt worden wären.

Das gebetsmühlenartig wiederholte Narrativ der „unwürdigen Verhältnisse“, die nun endlich (und nur jetzt) durch die von Trockland geplante Neubebauung beseitigt werden könnten, hat sich letztlich nicht durchgesetzt. Wer wie Trockland und seine Unterstützerinnen und Unterstützer den Sinn und Zweck von Stadtentwicklung so versteht, dass sich Politik und Verwaltung umstandlos den privaten Interessen einer kleinen Gruppe von kapitalstarken Investoren unterzuordnen haben, vergisst offensichtlich, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist (Art. 20 GG). Die damalige Planung mit Hard-Rock-Hotel sowie hochpreisigen Büro- und Wohnflächen war jedenfalls nicht an den Bedürfnissen unserer Stadt und seiner Bürgerinnen und Bürger orientiert, sondern an den Interessen einer Elite von selbsternannten „Weltbürgerinnen und Weltbürgern“, die ohne eigenes Zutun von der großen internationalen Anziehungskraft Berlins und des Checkpoint Charlie profitieren wollen.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Checkpoint-Charlie-Projektgesellschaft „Trockland IX Real Estate GmbH“ sind alle Beteiligten auf dem harten Boden der juristischen Tatsachen angekommen und es stellt sich die Frage, wie es am Checkpoint Charlie weitergehen soll. Aus Sicht der Initiative „Checkpoint Charlie erhalten“ ist der Zeitpunkt gekommen, auf Basis des am 30.01.2020 verabschiedeten Bebauungsplans 1-98 den „Reset-Knopf“ zu drücken und einen kompletten Neubeginn zu planen. Nachdem Berlin nun das zweifelhafte Vergnügen hat, schon die zweite Insolvenz einer „Checkpoint-Charlie-Projektgesellschaft“ zu erleben, ist es höchste Zeit, dem Gemeinwohl den Vorrang einzuräumen und diesen Gedenkort von nationaler Bedeutung für das Land Berlin, also für alle Bürgerinnen und Bürger, zu sichern. Dieses Ziel wird schon seit längerem von Abgeordneten der Parteien GRÜNE und LINKE vertreten. Überraschenderweise hatte im Dezember 2018 sogar der CDU-Landesvorsitzende Kai Wegner in einem Tagesspiegel – Gastbeitrag angemahnt, „die öffentliche Entwicklungshoheit am Checkpoint Charlie zu sichern“ und das in den beiden Grundbüchern eingetragene Vorkaufsrecht zu nutzen. Auch unsere Initiative setzt sich von Beginn an für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Land Berlin ein.

Insbesondere an die politisch Verantwortlichen, aber auch an alle Bürgerinnen und Bürger, richtet die Initiative „Checkpoint Charlie erhalten“ den Appell, die Entwicklung dieses besonderen Ortes jetzt auf ein neues Gleis zu setzen. Im ersten Schritt könnte der Senat mit dem Insolvenzverwalter die Übernahme der Grundschulden verhandeln. Angesichts der sehr günstigen Zins-Situation sind die Grundschulden in Höhe von 90 Mio EUR (bezahlt wurde dafür von Trockland in 2015 deutlich weniger) für das Land Berlin problemlos zu finanzieren. Nebenbei setzt damit die Stadt ein weiteres Signal, dass nicht große, ausschließlich den Interessen internationaler Kapitalsammelstellen verpflichtete Immobilienfirmen die Richtung der Stadtentwicklung nach Belieben bestimmen können. Abgesehen von der Immobilien-Lobby und ihren Unterstützerinnen und Unterstützern in  Politik und Presse wünscht sich ganz sicher niemand „Londoner Verhältnisse“, also die komplette Verdrängung aller „nur“ durchschnittlich oder unterdurchschnittlich verdienenden Bürgerinnen und Bürger aus unserer Stadt.

Update zum Insolvenzverfahren der Trockland IX Real Estate GmbH:

Im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg wurde am 20.10.2020 veröffentlicht, dass die Trockland IX Real Estate GmbH (HRB 151125 B) aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst ist. Damit ist die Gesellschaft in die „Liquidationsphase“ eingetreten, die bei einer reibungslosen Abwicklung in ca. einem Jahr beendet sein könnte. Nach dem Beschluss des Insolvenzgerichts vom 09.10.2020 findet der sog. „Berichtstermin“ (nähere rechtliche Erläuterungen hier) am 16.12.2020 statt. Bei diesem Termin werden wichtige Entscheidungen getroffen, u.a. ob die Gesellschaft stillgelegt oder fortgeführt wird. Nicht zuletzt wegen des Inhalts der beiden Grundbücher, in denen Rechte und Grundschulden für das Land Berlin eingetragen sind, sollte sich aus unserer Sicht der Senat unverzüglich über den Stand des Insolvenzverfahrens informieren.

Update 1  zum Insolvenzverfahren der Trockland IX Real Estate GmbH (11.01.2021):

Sofern das Insolvenzgericht Berlin-Charlottenburg den Berichtstermin nicht corona-bedingt abgesagt hat, fand am 16.12.2020 die erste Gläubigerversammlung der insolventen „Trockland IX Real Estate GmbH“ statt. Das Insolvenzverfahren ist nicht öffentlich, weshalb die interessierte Öffentlichkeit keinen Anspruch auf Informationen über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens geltend machen kann. Gemäß Beschluss des Insolvenzgerichts vom 13.10.2020 (veröffentlicht am 20.10.2020) ist der „Prüfungstermin“ für den 13.01.2021 um 12:15 Uhr im Sitzungssaal 218 des Amtsgerichts Charlottenburg anberaumt. Vielleicht ergibt sich danach für Presse und die Öffentlichkeit die Chance, aktuelle Informationen zum Insolvenzverfahren der „Trockland IX Real Estate GmbH“ zu erhalten, das direkte Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des weltweit bekannten Erinnerungsortes Checkpoint Charlie entfaltet.

Update 2  zum Insolvenzverfahren der Trockland IX Real Estate GmbH (16.02.2021):

Das Insolvenzgericht Berlin-Charlottenburg hat zum Insolvenzverfahren der „Trockland IX Real Estate GmbH“ (Aktenzeichen 36t IN 2693/20) am 26.01.2020 eine Mitteilung veröffentlicht. Danach erfolgt mit Zustimmung des Gerichts eine „Abschlagsverteilung“ aus der verfügbaren Verteilungsmasse von 2.857.945,64 Euro. Dabei sind laut Gericht Gesamt-Forderungen gegen die Schuldnerin in Höhe von 136.729.124,17 Euro zu berücksichtigen. Außerdem teilt das Gericht mit, dass das Schlussverzeichnis in der Geschäftsstelle zur Einsicht für die Beteiligten (Gläubiger) bereit liegt. Nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung wird das Schlussverzeichnis zum Zweck der „Schlussverteilung“ erstellt (Erläuterungen zu Schlussrechnung und Schlussverteilung). Nach dieser Mitteilung kann man davon ausgehen, dass das Insolvenzverfahren in absehbarer Zeit beendet sein wird. In jedem Fall legt das Gericht noch einen „Schlusstermin“ für die letzte Gläubigerversammlung fest. Wenn das „Schlussverzeichnis“ unanfechtbar geworden ist, wird die endgültige Verteilungsquote festgelegt. Daran schließt sich die finale Verteilung der Barmittel an die Gläubiger an.

Update 3  zum Insolvenzverfahren der Trockland IX Real Estate GmbH (19.04.2021):

Die „Trockland IX Real Estate GmbH“ war zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung die Alleingesellschafterin (Muttergesellschaft) der beiden Grundstücksgesellschaften „Trockland IX Real Estate Ost GmbH“ und „Trockland IX Real Estate West GmbH“. Diese beiden Grundstücksgesellschaften, für die nach dem letzten öffentlich bekannten Grundbuchstand vom Juni 2018 Eigentumsverfassungsvormerkungen in den Grundbüchern der beiden unbebauten Grundstücken rechts und links der Friedrichstraße eingetragen waren, gehörten also zur Insolvenzmasse. Am 09.03.2021 hat das zuständige Handelsregister im AG Charlottenburg eine wichtige Veränderung veröffentlicht: Die insolvente Alleingesellschafterin „Trockland IX Real Estate GmbH“ hat alle Gesellschaftsanteile an den beiden Grundstücksgesellschaften auf die am 17.12.2020 gegründete „Trockland 72 Checkpoint Charlie GmbH“ übertragen. Gesellschafter der „Trockland 72 Checkpoint Charlie GmbH“ sind die Vermögensverwaltungsgesellschaften der beiden Trockland-Geschäftsführer Daniel Avner und Yeheskel Nathaniel. Weitere Detailinformationen kann man der schriftlichen Anfrage „s-18-27126“ der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) an den Berliner Senat entnehmen. Offensichtlich ist es der Trockland-Gruppe also gelungen, die beiden Grundstücksgesellschaften aus der Insolvenzmasse der „Trockland IX Real Estate GmbH“ herauszulösen.

 

Bereits während des im Sommer 2018 laufenden Partizipationsverfahrens hat sich die Initiative „Checkpoint Charlie erhalten“ im Blogbeitrag „Plädoyer für die Ausübung des Vorkaufsrechts“ für die Nutzung des in den Grundbüchern der beiden freien Grundstücke eingetragenen Vorkaufsrechts für das Land Berlin ausgesprochen. Nachdem der Senat Anfang Dezember 2018 seine Planungsziele für diesen weltweit bekannten Ort geändert hat, stand die Neubauplanung am Checkpoint Charlie erstmals seit der Planungsziel-Änderung auf der Tagesordnung des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 08.05.2019. Die Fraktion der LINKEN im Abgeordnetenhaus hatte bereits in einem Beschluss vom 11.12.2018 unter Punkt 2 gefordert, auf „das dinglich gesicherte Vorkaufsrecht“ nicht zu verzichten. In der Ausschuss-Sitzung am 08.05.2019 hat sich nun auch die CDU-Fraktion deutlich für den Rückkauf der beiden freien Grundstücke ausgesprochen. Damit haben sich zwei große Fraktionen des Abgeordnetenhauses „pro Vorkaufsrecht“ positioniert!

Schon die komplexe Grundstücks- und Verkehrssituation sowie die Anforderungen des Denkmalschutzes, die als „Gesamtpaket“ von einem Privat-Investor nur schwer zu beherrschen sind, sprechen für eine Grundstücksentwicklung durch einen Partner, der im Auftrag der Öffentlichen Hand tätig wird. Entscheidend ist aber, dass der Checkpoint Charlie aufgrund seiner großen historischen Bedeutung zur „DNA“ von Berlin gehört und die Interessen der Stadt und seiner Bürgerinnen und Bürger auf Dauer nur gesichert werden können, wenn das Land Berlin wieder Eigentümer der beiden unbebauten Grundstücke wird. Dabei spielt die Höhe des Kaufpreises nach meiner Überzeugung eine untergeordnete Rolle.

Es ist nach Ansicht der damals wie heute größten Parteien im Abgeordnetenhaus, CDU und SPD , ein großer politischer Fehler gewesen, die Grundstücke am Checkpoint Charlie in den frühen 90er-Jahren an einen Privatinvestor zu verkaufen. Wieso diese Erkenntnis nicht dazu führt, die sich jetzt abzeichnende Rückkauf-Gelegenheit zu nutzen und diesen Fehler zu korrigieren, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Alle Gegenargumente, die von vorrangig aus Eigennutz handelnden Akteuren im Laufe der letzten Monate vorgetragen wurden, erfassen die politische Bedeutung dieser „Rückkauf-Gelegenheit“ auch nicht ansatzweise. Senat und Abgeordnetenhaus von Berlin sollten sich davon nicht beirren lassen und zeitnah die notwendigen Vorbereitungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts treffen.

 

In einer Reihe von Wortmeldungen insbesondere von Befürwortern des geplanten „Museum des Kalten Kriegs“ wird in den letzten Wochen gebetmühlenartig wiederholt, dass die „unwürdige Situation“ am Checkpoint Charlie mit Currywurst-Buden, Schauspieler-Soldaten und Fliegenden Händlern nun dringend beendet werden muss.

Mit Ausnahme der betroffenen Händler, die Ihren Lebensunterhalt in diesem touristischen Chaos verdienen, wird es kaum BerlinerInnen und TouristInnen geben, die die aktuelle Situation am Checkpoint Charlie für gut befinden. Das heißt aber noch lange nicht, dass die vom Investor „Trockland“ geplante Neubauung mit einer Nutzfläche von ca. 49.000 m2 den geeigneten Präsentationsrahmen für die Erinnerung an den weltweit bekannten Schauplatz der Ost-West-Konfrontation schaffen wird. Schon das auf der Fläche der ehemaligen Grenzübergangsstelle vorgesehene Hard-Rock-Hotel führt nach Meinung ansonsten wohlmeinender Beobachter zu einer „Disneyfizierung“, die das würdige Gedenken an die Zeit des Kalten Krieges und die Mauertoten erheblich erschweren wird.

Vielleicht ist es ja ein Kennzeichen unserer geschichtsvergessenen und dem Diktat der Ökonomie unterworfenen Gesellschaft, dass man die Neubebauung und die damit einhergehende Beseitigung des vermeintlichen Chaos lieber jetzt einem laut Presserecherchen problematischen Investor anvertraut, als im Dialog mit der Bürgergesellschaft und den gewählten Volksvertretern ein Nutzungskonzept zu entwickeln, bei dem nicht nur der private Profit maximiert wird, sondern auch die Interessen der Allgemeinheit berücksichtigt werden.

So wie sich die aktuelle Lage aus meiner Sicht darstellt, wird die laut Presseberichten insbesondere von der CDU und den GRÜNEN geforderte Inanspruchnahme des Vorkaufsrechts durch das Land Berlin der einzige Weg sein, um die Brachflächen am Checkpoint Charlie so zu entwickeln, dass auch nachfolgende Generationen noch einen nachhaltigen Eindruck vom Ost-West-Konflikt gewinnen können. Wenn die beiden freien Grundstücke wie eine beliebige Einkaufs- und Eventlocation in einer beliebigen Metropole gestaltet werden sollten, wird auch das geplante „Museum des Kalten Kriegs“ nicht verhindern können, dass an diesem besonderen Ort der Kommerz die Erinnerung an den Kalten Krieg verdrängt. Damit einher geht, dass die für die Erhaltung unserer Demokratie essentiellen Werte  Freiheit und Humanität einen Ort verlieren werden, an dem die Bedeutung dieser Werte in besonders eindrücklicher Art und Weise veranschaulicht werden kann.

Gerade angesichts der unvermindert anhaltenden Immobilienspekulation drängt sich hier auch der Eindruck auf, dass der Berliner Senat die Frage „Wem gehört die Stadt?“ nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger beantwortet, sondern auch am weltbekannten Erinnerungsort Checkpoint Charlie kommerziellen Interessen den absoluten Vorrang einräumt.

Checkpoint Charlie :  Interview von Ralf Schönball mit Trockland-Geschäftsführer Heskel Nathaniel

Das Interview, das der Tagesspiegel-Redakteur Ralf Schönball mit dem Trockland-Geschäftsführer Heskel Nathaniel geführt hat, ist im Tagesspiegel am Samstag direkt neben dem Artikel „Geheimsache Checkpoint“ angeordnet. Auch im Interview geht es anfangs um das neue „Massenmodell“ für die Neubebauung der beiden Grundstücke östlich und westlich der Friedrichstraße, das in der Obergutachter-Sitzung beschlossen wurde. Weitere Fragen beziehen sich auf das Verhältnis zwischen Trockland und dem Grundschuldgläubiger „AF I Originator“ aus Luxemburg, auf das Vorkaufsrecht des Landes Berlin und auf die Beziehungen von Herrn Nathaniel zu Finanzmanagern aus Russland.

Interview in der Berliner Zeitung vom 29.09.2018

Geheimsache Checkpoint Charlie – Denkmalschutz außer Kraft | von Ralf Schönball

Der Autor Ralf Schönball berichtet hier von einer zunächst geheimgehaltenen Sitzung des „Obergutachtergremiums“ in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, wo ein neues „Massenmodell“ für die vom Projektentwickler Trockland geplante Neubebauung verabschiedet wurde. Dieses „Massenmodell“ missachtet die Vorgaben des Denkmalschutzes, der in seinem Denkmalschutz-Erlass vom 15.05.2018 auch die beiden Brandwände „Zimmerstraße 79-80“ und „Mauerstraße 88“ unter Denkmalschutz gestellt hat. Der Autor beschreibt außerdem den Stand der politischen Auseinandersetzungen im Parlament, die Vertuschungsstrategie der SPD und die befremdlichen Kontakte von Trockland zu Finanzmanagern aus Russland und Zypern.

Artikel im Tagesspiegel vom 29.09.2018

Das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in enger Kooperation mit dem Investor „Trockland“ durchgeführte Workshop-Verfahren hat nach Aussagen von Fachbeobachtern zu keinem überzeugenden Ergebnis für die am Checkpoint Charlie geplante Neubebauung geführt. Selbst die für das Verfahren zuständige Senatorin Kathrin Lompscher hat sich zurückhaltend geäußert, wie in der Pressemitteilung der Senatsverwaltung vom 7. August nachzulesen ist. Schon der Eingangssatz des Statements von Frau Lompscher (Zitat :  „Ich freue mich, dass wir jetzt einschätzen können, wie sehr unterschiedliche städtebauliche Vorschläge von einer Blockrandbebauung bis hin zu stadtbildprägenden Hochhäusern von engagierten Bürgerinnen und Bürgern wie von Expertinnen und Experten eingeschätzt werden.“) zeigt für mich ganz deutlich, dass bis zu einem Konsens über die Bebauung des weltbekannten Erinnerungsorts noch viele Hürden zu überwinden sein werden.

Entgegen dem erklärten Ziel der Initiatoren des Workshop-Verfahrens wurde kein Entwurf für den Realisierungswettbewerb empfohlen, was nicht zuletzt an der längst vorliegenden Hotel-Planung des vom Investor favorisierten Achitekturbüros „Graft Architekten“ für das östliche Grundstück (Block Zimmerstr./Friedrichstr./Schützenstr.) liegt .

Wie es jetzt weiter geht, scheint bei den unterschiedlichen Interessenlagen von Investor, Senatsverwaltungen, Abgeordnetenhaus und kritischer Öffentlichkeit eine alles andere als leicht zu beantwortende Frage zu sein.

Ein großer Schritt hin zum bestmöglichen Planungskonzept für die Bebauung der freien Grundstücke wäre die Ausschreibung eines offenen Architektenwettbewerbs, wie die Architektenkammer Berlin in ihrer Pressemitteilung vom 19. September überzeugend darlegt.

Schon seit Ende Juni liegt übrigens dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller, der von Dezember 2011 bis Dezember 2014 das Amt des Senators für Stadtentwicklung innehatte und dem städtebauliche Planungsverfahren deshalb etwas sagen sollten, ein Schreiben der Architektenkammer zum Thema „offener Wettbewerb“ vor. Bis heute hat es Herr Müller nicht für nötig befunden, darauf zu antworten, was für mich nicht anders als ein Ausdruck von großer Ignoranz gegenüber der städtebaulichen Entwicklung in unserer Stadt ist.

 

 

 

 

 

 

In der Diskussion um das Trockland-Projekt am Checkpoint Charlie haben in den letzten Wochen namhafte Befürworter einer schnellen Bebauung mit Zeitungsmeldungen und einem offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister auf Ihre Position aufmerksam gemacht. Dabei kritisieren die Befürworter vor allen Dingen das chaotische Erscheinungsbild des Erinnerungsortes mit Schauspieler-Soldaten, Currywurstbuden und Tinnef-Ständen, das aus ihrer Sicht so zeitnah wie möglich beendet werden muss. Wenn dann noch das „Museum des Kalten Krieges“, über dessen Konzept und seinen Initiator Rainer Klemke in einem Artikel des Tagesspiegel vom 24.08.2018 mit der Überschrift „Klemkes Kampf um das Museum am Checkpoint Charlie“ ausführlich berichtet wird, gebaut wird, kann sich Berlin nach Meinung der Befürworter doch nur glücklich schätzen, das ein Investor diese „Stadtputz-Aktion“ übernimmt und der Stadt einen neuen Museumsbau beschert.

Bei diesen Aufrufen wird allerdings komplett ausgeblendet, dass nicht nur baurechtliche Hürden zu überwinden sind, sondern der „erweiterte Kreuzungsbereich Friedrichstraße/Zimmerstraße vom Landesdenkmalamt im Frühjahr 2018 in die Denkmalliste eingetragen wurde. Die Anforderungen des Denkmalschutzes sind im gutachterlichen Fachbeitrag des Landesdenkmalamtes vom 06.06.2018  nachzulesen, der in der Internetstory „Verscheuert, verkitscht, vergessen“ der Berliner Zeitung veröffentlicht wurde.

Dass bei Projektentwicklungen der Denkmalschutz schlichtweg ignoriert wird, scheint immer mehr in Mode zu kommen. So wollen bekannte Politiker das auch als „Einheitswippe“ bezeichnete Einheitsdenkmal auf dem denkmalgeschützten Sockel des früheren Kaiser-Wilhelm-Nationaldenkmals errichten, obwohl von Seiten des Denkmalschutzes schon in 2015 gravierende Bedenken angemeldet wurden. Auch der Abriß der nicht denkmalgeschützten, gleichwohl bauhistorisch wertvollen Kudamm-Theater ist zwischenzeitlich erfolgt, ohne dass sich der Regierende Bürgermeister und damalige Kultursenator Michael Müller mit aller Kraft für den Erhalt der Theater eingesetzt hat. Am Kudamm baut jetzt ein Projektentwickler für eine während des Gerichtsprozesses schwer fassbare Luxemburger Firma, der im Laufe der Verhandlungen angeboten hat, zumindest einer Bühne im Keller des Neubauensembles eine neue Spielstätte einzurichten. Für mich drängt sich hier der Eindruck auf, dass vertraglich gesicherte Kultureinrichtungen bevorzugt in Flächen angeordnet werden, die bei einer gewerblichen Vermietung allenfalls kostendeckend als Lagerflächen oder Tiefgaragen-Stellplätze angeboten werden könnten. So profitieren die Investoren am Checkpoint Charlie gleich zweifach, in dem Sie für die ca. 2000 m2 Museumfläche im Keller ca. 22,- Euro/m2 Kaltmiete von einem überaus solventen Mieter erhalten und zusätzlich die positive Ausstrahlung von Kultureinrichtungen für Ihre Standortwerbung nutzen können.

Aber nun zurück zum Denkmalschutz am Checkpoint Charlie:

Es ist für mich eine fatale Kombination aus Desinteresse und Geringschätzung, dass trotz der zuvor genannten Negativ-Beispiele „Einheitswippe“ und „Kudamm-Bühnen“ auch bei der Neubauplanung am Checkpoint Charlie der Denkmalschutz unter der Räder kommt, weil der Berliner Senat und die zuständigen Senatsverwaltungen offensichtlich lieber einem privaten Investor zu Diensten sind, als mit der Durchsetzung von Denkmalschutz-Auflagen die „bauhistorische DNA“ von Berlin zu sichern. Dieses unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zweifelhafte Verhalten lässt sich auch daran festmachen, dass sich der Landesdenkmalrat in einem Schreiben vom 27.04.2018 beschwert hat, dass er in das  laufende Planungsverfahren erst zu einem Zeitpunkt einbezogen wurde, als durch den schon viel zitierten Letter of Intent bereits wichtige Aspekte des Projektes zwischen Senat und dem Investor Trockland festgezurrt waren.

Leider geht mit Landeskonservator Prof. Dr. Jörg Haspel, der zu Beginn des Bürgerbeteiligungsverfahrens zusammen mit der Architektin Theresa Keilhacker und dem früheren Kultursenator Thomas Flierl scharfe Kritik am Planungsverfahren geübt hatte, einer der wichtigsten Befürworter einer behutsamen und denkmalgerechten Entwicklung des weltweit bekannten Erinnerungsortes in den Ruhestand.

Auch wenn die Bürgerinnen und Bürger der Stadt nur wenig Einfluss auf Verwaltungsverfahren haben, sollten sie sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans 1-98 mit möglichst vielen, inhaltlich differenzierten Stellungnahmen beteiligen, in denen sie auf die angemessene Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange hinweisen sollten. Falls die denkmalrechtlichen Belange nicht ausreichend berücksichtigt werden, können die amtlichen Entscheidungen im Rahmen einer Normenkontrollklage einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden.