Bereits während des im Sommer 2018 laufenden Partizipationsverfahrens hat sich die Initiative „Checkpoint Charlie erhalten“ im Blogbeitrag „Plädoyer für die Ausübung des Vorkaufsrechts“ für die Nutzung des in den Grundbüchern der beiden freien Grundstücke eingetragenen Vorkaufsrechts für das Land Berlin ausgesprochen. Nachdem der Senat Anfang Dezember 2018 seine Planungsziele für diesen weltweit bekannten Ort geändert hat, stand die Neubauplanung am Checkpoint Charlie erstmals seit der Planungsziel-Änderung auf der Tagesordnung des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 08.05.2019. Die Fraktion der LINKEN im Abgeordnetenhaus hatte bereits in einem Beschluss vom 11.12.2018 unter Punkt 2 gefordert, auf „das dinglich gesicherte Vorkaufsrecht“ nicht zu verzichten. In der Ausschuss-Sitzung am 08.05.2019 hat sich nun auch die CDU-Fraktion deutlich für den Rückkauf der beiden freien Grundstücke ausgesprochen. Damit haben sich zwei große Fraktionen des Abgeordnetenhauses „pro Vorkaufsrecht“ positioniert!

Schon die komplexe Grundstücks- und Verkehrssituation sowie die Anforderungen des Denkmalschutzes, die als „Gesamtpaket“ von einem Privat-Investor nur schwer zu beherrschen sind, sprechen für eine Grundstücksentwicklung durch einen Partner, der im Auftrag der Öffentlichen Hand tätig wird. Entscheidend ist aber, dass der Checkpoint Charlie aufgrund seiner großen historischen Bedeutung zur „DNA“ von Berlin gehört und die Interessen der Stadt und seiner Bürgerinnen und Bürger auf Dauer nur gesichert werden können, wenn das Land Berlin wieder Eigentümer der beiden unbebauten Grundstücke wird. Dabei spielt die Höhe des Kaufpreises nach meiner Überzeugung eine untergeordnete Rolle.

Es ist nach Ansicht der damals wie heute größten Parteien im Abgeordnetenhaus, CDU und SPD , ein großer politischer Fehler gewesen, die Grundstücke am Checkpoint Charlie in den frühen 90er-Jahren an einen Privatinvestor zu verkaufen. Wieso diese Erkenntnis nicht dazu führt, die sich jetzt abzeichnende Rückkauf-Gelegenheit zu nutzen und diesen Fehler zu korrigieren, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Alle Gegenargumente, die von vorrangig aus Eigennutz handelnden Akteuren im Laufe der letzten Monate vorgetragen wurden, erfassen die politische Bedeutung dieser „Rückkauf-Gelegenheit“ auch nicht ansatzweise. Senat und Abgeordnetenhaus von Berlin sollten sich davon nicht beirren lassen und zeitnah die notwendigen Vorbereitungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts treffen.

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