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Der Checkpoint Charlie ist schon lange keine Sehenswürdigkeit mehr | von Gunnar Schupelius

In seiner Kolumne „Gunnar Schupelius – Mein Ärger“ setzt sich der Autor heute mit dem aktuellen Erscheinungsbild des Checkpoint Charlie auseinander, das er ausgehend von seiner gestrigen Ortsbesichtigung  als trostlos bezeichnet. 29 Jahre nach dem Mauerfall steht jetzt ein Investor bereit, dessen Pläne von Abgeordneten der Grünen, der Linkspartei und auch der CDU kritisch gesehen werden. Herr Schupelius fragt, ob es Alternativpläne zu den Investorenvorschlägen gibt und ob es nicht besser wäre, „nach 29 Jahren Chaos“ jetzt die Chance zum Bauen zu ergreifen.

Artikel in der B. Z. vom 12.09.2018

Umstrittene Baupläne für Checkpoint Charlie – Lobbyisten machen Druck auf Politiker | von Gabriela Keller

Mit Beginn des Parlamentsbetriebs nach der Sommerpause beginnen nun auch Pro-Trockland-Lobbyisten damit, den Neubauplänen kritisch gegenüberstehende Abgeordnete des Berliner Parlaments zu „bearbeiten“. Im Artikel nennt Frau Keller die Namen der aktuell tätigen Lobbyisten, beschreibt die Positionen der Fraktionen der Grünen und der Linken, erklärt die Hintergründe des „Ultimatums“ von Trockland hinsichtlich der Parlamentszustimmung und zitiert auch Aussagen des Sprechers für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz der SPD-Fraktion. Zum Abschluss weist Frau Keller darauf hin, dass die Senatverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen das Bebauungsplanverfahren und den Architektenwettbewerb (abweichend von den im Beteiligungsprozess Checkpoint Charlie vereinbarten „Kernvorgaben“) nur für das westliche Grundstück vorbereitet.

Artikel in der Berliner Zeitung vom 10.09.2018

 

Am Freitag, den 7. September hat der „Runde Tisch Liegenschaftspolitik“ zum 25. Mal getagt. Dabei wurde u.a. der bisherige Verlauf und aktuelle Stand des Liegenschaftsfalls „Checkpoint Charlie“ von Theresa Keilhacker präsentiert, die an der Erarbeitung der Fachempfehlungen im Rahmen des Beteiligungsprozess „Zukunft Checkpoint Charlie“ mitgewirkt hat. Ab dem 28. Mai konnten die Bürgerinnen und Bürger Ihre Ansichten auf drei Diskussionsveranstaltungen in den Beteiligungsprozess einzubringen. Vor der abschließenden Obergutachter-Sitzung am 6. August wurden die Konzeptentwürfe der sieben am städtebaulichen Workshopverfahren beteiligten Architekturbüros vorgestellt und die Bürgerinnen und Bürger waren wieder zur Beteiligung eingeladen. Dabei konnte man sich auf vorbereiteten „Meinungsbögen“ schriftlich zu den sieben Entwürfen äußern.

Für Leserinnen und Leser klingt das bis hierhin wie ein Musterbeispiel aus einem Leitfaden für Bürgerbeteiligungs-verfahren. Tatsächlich stellt sich aber gleich die Frage, ob bei einem Bauprojekt von gesamtstädtischer Bedeutung die geringe Anzahl der Besucherinnen und Besucher bei den drei Veranstaltungsterminen bzw. bei der Präsentation der Konzeptentwürfe (hier 300 laut Veranstalter URBAN CATALYST GmbH) nicht viel zu gering ist, um die Meinung der Zivilgesellschaft in einer Stadt mit 3,7 Millionen Einwohnern halbwegs zutreffend zu erfassen. Um ein verlässliches Meinungsbild zu erhalten, braucht es sicher nicht die 1 Million Stimmen der Wählerinnen und Wähler, die sich am Volksentscheid zum Tempelhofer Feld beteiligt haben. Den Beteiligungsprozess „Zukunft Checkpoint Charlie“ mit deutlich weniger als 1.000 „Stimmen“ als großen Erfolg zu werten, wie es die zuständige SenatorinKathrin Lompscher tut, erfordert allerdings schon eine gehörige Portion Chuzpe.

Damit aber nicht genug:

Über das laufende Verfahren gut informierte Teilnehmer haben nach der Sitzung des Runden Tischs berichtet, dass die federführende Abteilung II in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die in der Obergutachtersitzung vom 6. August die für beide freien Grundstücke verabschiedeten städtebaulichen „Kernvorgaben“ nur für das westliche Grundstück (Block Zimmerstr./Friedrichstr./Mauerstr.) anwenden will. Dabei ist sowohl in den zum Verfahren gedruckten Flyern als auch in der Dokumentation des Beteiligungsprozesses „Zukunft Checkpoint Charlie“ in der Grafik „Um welche Flächen geht es?“ auch das östliche Grundstück (Block Zimmerstr./Friedrichstr./Schützenstraße) rot markiert. Das kann man nur so verstehen, dass beide freien Grundstücke rechts und links der Friedrichstraße Gegenstand des Bürgerbeteiligungs- und Workshopverfahrens waren!

Nach alledem werden sich nicht nur die im Verfahren aktiven Bürgerinnen und Bürger fragen, ob sie vom Senat für eine „Fake-Veranstaltung“ missbraucht wurden, die vor allen Dingen dazu gedient hat, dem mit dem Investor Trockland schon vorher festgelegten Umfang der Bebauung einen demokratischen Anstrich zu verleihen.

Wer wie ich diese „Beteiligungsfarce“ nicht unkommentiert lassen will, kann sich mit einem Beschwerdeschreiben an die zuständige Senatorin Kathrin Lompscher wenden, die unter folgender Postadresse erreichbar ist:

Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen
Frau Kathrin Lompscher
Württembergische Straße 6
10707 Berlin

 

Die Initiative beginnt heute, über aktuelle Ereignisse rund um das Neubauprojekt am Checkpoint Charlie zu berichten. Mit der Sitzung des Ausschusses für kulturelle Angelegenheiten am 3. September hat der erste mit dem Neubauprojekt befasste Parlamentsausschuss seine Arbeit aufgenommen. Im Moment ist das Sitzungsprotokoll noch nicht veröffentlicht (Stand 6.9./18:25 Uhr) und man darf gespannt sein, ob in der Sitzung über das Projekt des Investors „Trockland“ gesprochen wurde. In jedem Fall steht das Thema auf der Tagesordnung des „25. Runden Tischs für Liegenschaftspolitik“, der am morgigen Freitag ab 10 Uhr im Abgeordnetenhaus tagt. Das Referat zum Tagesordnungspunkt „Liegenschaftsfall Checkpoint Charlie“ übernimmt Theresa Keilhacker, die sich von Beginn an kritisch mit Inhalt und Ablauf des Verfahrens auseinandersetzt.

Im Morgen-Newsletter „Checkpoint Tagesspiegel“ des Chefredakteurs Lorenz Maroldt wurde heute berichtet, dass der Investor „Trockland“ Abgeordneten des Landesparlaments in einem Schreiben mitgeteilt hat, bei einer Verzögerung der notwendigen Parlamentszustimmung über den 31.12.2018 hinaus die Zwangsversteigerung der Grundstücke in die Wege zu leiten. Nach den von der Berliner Zeitung veröffentlichten Grundbuchauszügen hat eine in Luxemburg beheimatete Firma die erst- und zweitrangig gesicherten Grundschulden übernommen und ist als Gläubiger natürlich berechtigt, die Zwangsversteigerung zu beantragen. Hier wie auch an vielen anderen Stellen mangelt es allerdings an Transparenz. Die geschäftliche Beziehung zwischen „Trockland“ und dem im Grundbuch genannten Grundschuldgläubiger „AF I Originator S.a.r.l.“ bleibt ebenso im Dunkeln wie die konkreten vertraglichen Regelungen zu dem für das Land Berlin eingetragenen Vorkaufsrecht. Die genauen Bestimmungen zum Vorkaufsrecht, das nicht nur „für den ersten Verkaufsfall“, sondern „für alle Verkaufsfälle“ gilt, ergeben sich aus der Bewilligungen, die von einer Notarin in den 90er-Jahren beurkundet wurden und die bei den Grundakten im Amtsgericht Mitte liegen. In einem Zwangsversteigerungverfahren könnte das Land Berlin das Vorkaufsrecht nicht ausüben. Dieses Recht geht aber mit dem ersten Verkauf wahrscheinlich nicht unter, sondern bleibt als Belastung in Abteilung 2 des Grundbuches stehen. Bei dieser Grundbuchlage und der komplizierten Planungssituation sind Zweifel angebracht, ob das Zwangsversteigerungsverfahren ein Selbstläufer wird. Nicht auszuschließen ist, dass Trockland selbst das Grundstück ersteigert und so die Hindernisse beseitigt, die momentan der Eigentumsumschreibung im Wege stehen.

Da eine Grundbucheinsicht nur möglich ist, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweist, sollte das Land Berlin ernsthaft prüfen, ob es einen Weg für eine Veröffentlichung der kompletten Grundakten gibt. Nur durch eine solche Transparenz-Offensive kann der Senat schon verlorengegangenes Vertrauen zurückgewinnen.

„Checkpoint Charlie“ Online-Initiative fordert mehr Transparenz | von Gabriela Keller

Gabriela Keller, Redakteurin im „Team Investigativ“ der Berliner Zeitung stellt in diesem Artikel die Initiative erstmals einer größeren Öffentlichkeit vor. Frau Keller hat auch den längeren Hintergrundbericht „Verscheuert, Verkitscht, Vergessen“ vom 9. Juli verfasst, der den wesentlichen Impuls für die Gründung der Initiative gegeben hat.

Artikel in der Berliner Zeitung vom 5. September 2018

 

Wir freuen uns, dass ab heute die Liste der Unterstützerinnen und Unterstützer der Initiative „Checkpoint Charlie erhalten“ online ist.

Mit Ende der Sommerpause nimmt das Abgeordnetenhaus von Berlin seine Arbeit auf und schon am 7. September sind die beiden freien Grundstücke am Checkpoint Charlie ein Tagesordnungspunkt bei der Sitzung des „Runden Tischs Liegenschaftspolitik“. Die erste Sitzung des wichtigen Ausschusses für Stadtplanung und Wohnen findet am 12. September statt.

Ein wesentliches Ziel der Initiatve ist es, das bisher fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit laufende Planungsverfahren in der Stadt bekannt zu machen und den Senat von Berlin dazu zu bewegen, seine auf möglichst geräuschloses „Durchwinken“ der Investorenplanung ausgerichtete Strategie zu beenden. Der Checkpoint Charlie hat es verdient, dass sich die Öffentlichkeit, Architektinnen und Architekten, Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger, Stadtplannerinnen und Stadtplaner, die mit Baukultur befassten Fachverbände, Opferverbände u.v.a.m. an der Debatte um die bestmögliche Entwicklung für diesen weltweit bekannten Erinnerungsort beteiligen können.

Je mehr Bürgerinnen und Bürger mit dem Eintrag in die Liste die vom Senat praktizierte „Undercover-Strategie“ kritisieren, desto früher wird die notwendige öffentliche Debatte beginnen und auch die Stimmmen der Abgeordneten, die das ganze Verfahren kritisieren, erhalten mehr Gewicht.

Hier können Sie sich direkt in die Liste der Unterstützerinnen und Unterstützer eintragen !

 

 

 

Vorausgeschickt sei, dass ich die Vertragsfreiheit und die Vertraulichkeit von Vertragsinhalten für ein hohes und schützenswertes Rechtsgut halte. Das laufende Verfahren zur Neubebauung am Checkpoint Charlie, das für mich Züge einer „Öffentlich-privaten Partnerschaft“(auch ÖPP genannt) trägt, stellt insofern eine Besonderheit dar, als dass der Senat von Berlin als die eine Vertragspartei seine Amtsgeschäfte nicht wie ein privates Unternehmen führen darf. Der Regierende Bürgermeister legt nach seiner Wahl im Abgeordnetenhaus folgenden Eid ab: „Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zu führen und meine ganze Kraft dem Wohle des Volkes zu widmen.“ Wenn man die Presseberichte zu den Verhandlungen mit der anderen Vertragspartei, dem Investor „Trockland“, verfolgt, sind allerdings Zweifel angebracht, ob der Senat in den bisherigen Verhandlungen das Gemeinwohl in befriedigendem Umfang zur Geltung gebracht hat.

So kann über den Inhalt des schon vielzitierten „Letter of Intent“ nur spekuliert werden, der Beteilungsprozess „Zukunft Checkpoint Charlie“ lief weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit (bei einer Einwohnerzahl von ca. 3,7 Millionen sollen sich ca. 300 Bürger beteiligt haben, also 0,008 % der Einwohnerschaft), das Protokoll der Gutachtersitzung zum Abschluss des städtebaulichen Workshopverfahrens wurde bisher nicht veröffentlicht, den aktuellen Abwicklungsstand des Grundstückskaufs kennen nur Eingeweihte (Gibt es Hindernisse, die der Eigentumsumschreibung entgegenstehen? Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter?), es ist für Außenstehende nicht zu verstehen, wieso ein grundbuchlich gesichertes Vorkaufsrecht Schadensersatzansprüche auslösen soll (schließlich war diese Tatsache dem Investor bekannt; hat der Senat hier etwa ohne Not auf Rechte verzichtet?) und die Frage, welchen Bearbeitungsstand das für die beiden freien Grundstücke laufende Bebauungsplanverfahren 1-98 (zu finden auf der Seite „Bebauungspläne im Verfahren“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) erreicht hat, können wohl nur die zuständige Senatorin Kathrin Lompscher und der für das Verfahren zuständige Abteilungsleiter Manfred Kühne beantworten.

Nach alledem ist es für mich höchste Zeit, dass der Senat seine Informationspolitik „um 180 Grad“ ändert und das Abgeordnetenhaus, die Öffentlichkeit und die Presse über den Inhalte der Verträge und Absprachen  mit dem Investor „Trockland“ sowie den Stand des o.g. Bebauungsplanverfahrens vollumfänglich aufklärt. Im diesem Zusammenhang sei noch angemerkt, dass der CDU-Abgeordnete Stefan Evers, der Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen im Berliner Abgeordnetenhaus ist, einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt hat.

 

 

Grenzlinien am Checkpoint Charlie | Essays von Eike Becker und Matthias Sauerbruch

Der „Tagesspiegel“ hat zwei Berliner Architekten um Essays zur Zukunft des ehemaligen Grenzübergangs in der Friedrichstraße gebeten. Matthias Sauerbruch vom Büro „Sauerbruch Hutton“ ist einer der vom Investor „Trockland“ in Abstimmung mit dem Land Berlin ausgewählten sieben Architekturbüros für das zwischenzeitlich abgeschlossene städtebauliche Workshopverfahren (nähere Infos auf der Seite der mit der Organisation beauftragten Firma „competence for competitions„). Eike Becker war von 1999 bis 2015 Vorstandvorsitzender des „KW Institute for Contemporary Art“ und schreibt regelmäßig Kolumnen in der Zeitschrift „Immobilienwirtschaft“.

Artikel im Tagesspiegel vom 28. August 2018

„Man kann nicht von heute auf morgen Neues bauen“ | Interview mit Bausenatorin Katrin Lompscher

Im Interview mit den „Tagesspiegel“-Redakteuren Sabine Beikler und Ulrich Zawatka-Gerlach beantwortet die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Kathrin Lompscher, Fragen zur Wohnungspolitik des Senats, zur Bürgerbeteiligung und zur geplanten Neubebauung am Checkpoint Charlie. Die beiden Fragen zum Thema „Checkpoint“ beziehen sich auf vom Investor geplante Hotel und die Gründe für die zuvorkommende Haltung des Senats gegenüber dem Investor „Trockland“.

Artikel im Tagesspiegel vom 10. August 2018

 

Wer heute den seit 28.05.2018 laufenden Beteiligungsprozess „Zukunft Checkpoint Charlie“ der Senatsbauverwaltung analysiert, wird unschwer erkennen, dass hier eine vom Investor „Trockland“  ausgewählte Gruppe von sieben international bekannten Architekten Massen-Entwürfe vorgelegt hat, die ohne große Rücksichtnahme auf die Vorgaben der Landesdenkmalbehörde und den besonders sensiblen Erinnerungsort „Checkpoint Charlie“ erstellt wurden. Zusätzlich sollte man wissen, dass das Büro „Graft Architekten“ für das auf der östlichen Seite geplante Hotel schon „gesetzt“ war, sodass eigentlich nur das westlich der Friedrichstraße gelegene Grundstück planerisch frei gestaltet werden konnte.

Natürlich kann man keinem bauwilligen Investor verbieten, auf eigene Kosten für ein x-beliebiges freies Baugrundstück eine Architektenplanung zu beauftragen. Mich verwundert nur bis heute, dass das Land Berlin bei einer so exponierten Stadtlage der Firma „Trockland“, die nach Presseberichten nicht einmal Eigentümer der Grundstücke ist, den roten Teppich ausrollt. Vielleicht hat hier schon die Ankündigung des Investors, dass die Architekten von Brad Pitt (Graft Architekten) wieder in Berlin tätig werden, auf Seiten des Senats eine „Dienstbotenmentalität“ entstehen lassen.

Wie auch immer die endgültige Planung für die freien Flächen aussehen wird, müsste es bei einem weltweit bekannten Erinnerungsort wie dem Checkpoint Charlie eine Selbstverständlichkeit sein, sich auf die Suche nach dem bestmöglichen Entwurf zu machen. Wie das mit einem eingeschränkten Kreis von Architekten, die vor allen Dingen aus Marketinggründen vom international gut vernetzten Investor ausgesucht wurden, funktionieren soll, wird den Bürgerinnen und Bürgern wohl kein Senatsmitglied schlüssig erklären können.

Die Architektenverbände und Teile der Fachöffentlichkeit fordern deshalb völlig zu Recht, dass für Beplanung beider Grundstücke ein offener Wettbewerb nach § 3 (2) der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) ausgeschrieben werden sollte.

Nach meinen Informationen hat es allerdings der Regierende Bürgermeister Michael Müller, dessen Senatskanzlei kürzlich die Verantwortung für die „Berlin Strategie 2030“ ( siehe Berliner Zeitung vom 9.8.18 „Lompscher überlässt die großen Visionen dem Roten Rathaus“ ) von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen übernommen hat, es nicht einmal für nötig befunden, auf die von der Architektenkammer Berlin schriftlich vorgetragene Bitte nach einem offenen Wettbewerbsverfahren zu reagieren.

Um die im Senat offensichtlich verbreitete Ignoranz gegenüber den berechtigten Forderungen aller mit Baukultur befassten Fachverbände zu beenden, rufe ich alle Leserinnen und Leser dieses Artikels auf, dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller und der für die Bauplanung zuständigen Senatorin Katrin Lompscher ein Schreiben mit der Forderung nach der Auslobung eines offenen Wettbewerbs für die Neubebauung der freien Grundstücke am Checkpoint Charlie zu schicken.