In der Diskussion um das Trockland-Projekt am Checkpoint Charlie haben in den letzten Wochen namhafte Befürworter einer schnellen Bebauung mit Zeitungsmeldungen und einem offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister auf Ihre Position aufmerksam gemacht. Dabei kritisieren die Befürworter vor allen Dingen das chaotische Erscheinungsbild des Erinnerungsortes mit Schauspieler-Soldaten, Currywurstbuden und Tinnef-Ständen, das aus ihrer Sicht so zeitnah wie möglich beendet werden muss. Wenn dann noch das „Museum des Kalten Krieges“, über dessen Konzept und seinen Initiator Rainer Klemke in einem Artikel des Tagesspiegel vom 24.08.2018 mit der Überschrift „Klemkes Kampf um das Museum am Checkpoint Charlie“ ausführlich berichtet wird, gebaut wird, kann sich Berlin nach Meinung der Befürworter doch nur glücklich schätzen, das ein Investor diese „Stadtputz-Aktion“ übernimmt und der Stadt einen neuen Museumsbau beschert.

Bei diesen Aufrufen wird allerdings komplett ausgeblendet, dass nicht nur baurechtliche Hürden zu überwinden sind, sondern der „erweiterte Kreuzungsbereich Friedrichstraße/Zimmerstraße vom Landesdenkmalamt im Frühjahr 2018 in die Denkmalliste eingetragen wurde. Die Anforderungen des Denkmalschutzes sind im gutachterlichen Fachbeitrag des Landesdenkmalamtes vom 06.06.2018  nachzulesen, der in der Internetstory „Verscheuert, verkitscht, vergessen“ der Berliner Zeitung veröffentlicht wurde.

Dass bei Projektentwicklungen der Denkmalschutz schlichtweg ignoriert wird, scheint immer mehr in Mode zu kommen. So wollen bekannte Politiker das auch als „Einheitswippe“ bezeichnete Einheitsdenkmal auf dem denkmalgeschützten Sockel des früheren Kaiser-Wilhelm-Nationaldenkmals errichten, obwohl von Seiten des Denkmalschutzes schon in 2015 gravierende Bedenken angemeldet wurden. Auch der Abriß der nicht denkmalgeschützten, gleichwohl bauhistorisch wertvollen Kudamm-Theater ist zwischenzeitlich erfolgt, ohne dass sich der Regierende Bürgermeister und damalige Kultursenator Michael Müller mit aller Kraft für den Erhalt der Theater eingesetzt hat. Am Kudamm baut jetzt ein Projektentwickler für eine während des Gerichtsprozesses schwer fassbare Luxemburger Firma, der im Laufe der Verhandlungen angeboten hat, zumindest einer Bühne im Keller des Neubauensembles eine neue Spielstätte einzurichten. Für mich drängt sich hier der Eindruck auf, dass vertraglich gesicherte Kultureinrichtungen bevorzugt in Flächen angeordnet werden, die bei einer gewerblichen Vermietung allenfalls kostendeckend als Lagerflächen oder Tiefgaragen-Stellplätze angeboten werden könnten. So profitieren die Investoren am Checkpoint Charlie gleich zweifach, in dem Sie für die ca. 2000 m2 Museumfläche im Keller ca. 22,- Euro/m2 Kaltmiete von einem überaus solventen Mieter erhalten und zusätzlich die positive Ausstrahlung von Kultureinrichtungen für Ihre Standortwerbung nutzen können.

Aber nun zurück zum Denkmalschutz am Checkpoint Charlie:

Es ist für mich eine fatale Kombination aus Desinteresse und Geringschätzung, dass trotz der zuvor genannten Negativ-Beispiele „Einheitswippe“ und „Kudamm-Bühnen“ auch bei der Neubauplanung am Checkpoint Charlie der Denkmalschutz unter der Räder kommt, weil der Berliner Senat und die zuständigen Senatsverwaltungen offensichtlich lieber einem privaten Investor zu Diensten sind, als mit der Durchsetzung von Denkmalschutz-Auflagen die „bauhistorische DNA“ von Berlin zu sichern. Dieses unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zweifelhafte Verhalten lässt sich auch daran festmachen, dass sich der Landesdenkmalrat in einem Schreiben vom 27.04.2018 beschwert hat, dass er in das  laufende Planungsverfahren erst zu einem Zeitpunkt einbezogen wurde, als durch den schon viel zitierten Letter of Intent bereits wichtige Aspekte des Projektes zwischen Senat und dem Investor Trockland festgezurrt waren.

Leider geht mit Landeskonservator Prof. Dr. Jörg Haspel, der zu Beginn des Bürgerbeteiligungsverfahrens zusammen mit der Architektin Theresa Keilhacker und dem früheren Kultursenator Thomas Flierl scharfe Kritik am Planungsverfahren geübt hatte, einer der wichtigsten Befürworter einer behutsamen und denkmalgerechten Entwicklung des weltweit bekannten Erinnerungsortes in den Ruhestand.

Auch wenn die Bürgerinnen und Bürger der Stadt nur wenig Einfluss auf Verwaltungsverfahren haben, sollten sie sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans 1-98 mit möglichst vielen, inhaltlich differenzierten Stellungnahmen beteiligen, in denen sie auf die angemessene Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange hinweisen sollten. Falls die denkmalrechtlichen Belange nicht ausreichend berücksichtigt werden, können die amtlichen Entscheidungen im Rahmen einer Normenkontrollklage einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden.

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