In den letzten Wochen haben sich einflussreiche Abgeordnete des Berliner Landesparlaments kritisch zu den Neubauplänen am Checkpoint Charlie geäußert. Damit ist die Strategie des Senats wohl gescheitert, das Projekt der Firma „Trockland“ in der Sommerpause so weit voranzutreiben, dass die Genehmigungsreife erreicht wird.

Auch wenn man das sicher als Erfolg verbuchen kann, wird für mich in der laufenden Diskussion ein wichtiger Punkt vernachlässigt. Die vielfätigen Anforderungen, die von Seiten

  • der Öffentlichkeit
  • der Volksvertreter im Abgeordnetenhaus
  • des Landesdenkmalamtes
  • der Institutionen, die sich für das Gedenken an die Berliner Mauer und die Aufarbeitung der SED-Herrschaft verantwortlich zeichnen
  • der Grundstücksnachbarn

an dieses Neubauprojekt gestellt werden, können von einem privaten Investor schon mangels ausreichender rechtlicher Kompetenzen nicht aufeinander abgestimmt werden. Es ist daher zu erwarten, dass das Vorhaben nicht ohne juristischen Streit und erhebliche Schadensersatzforderungen zu Ende gebracht werden wird. In diesem Zusammenhang sei an die Bebauung des Spreedreiecks am Bahnhof Friedrichstraße erinnert, welche die Gerichte mehrere Jahre beschäftigt und das Land Berlin zu Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe verpflichtet hat.

Neben dem Risiko, in einigen Jahren auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, hat sich der Senat nach Presseberichten im Rahmen eines „Letter of Intent“ gegenüber dem Investor „Trockland“ verpflichtet, für das geplante „Museum des Kalten Krieges“ eine Jahresmiete von ca. 800.000,- Euro zu bezahlen. Damit erwirbt das Land Berlin nicht etwa später das Eigentum, sondern bezahlt auf lange Sicht einen horrenden Betrag für ein Museum, das in Fachkreisen nicht unumstritten ist. Angenommen, das Museum wird mindestens bis zum hundersten Jahrestag des Mauerfalls im Jahr 2089 betrieben, ergibt sich ein kumulierter Mietbetrag von mehr als 50 Millionen Euro, der letzlich von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in dieser Stadt zu tragen ist.

Wer diese Überlegungen nachvollzieht, wird sich vielleicht fragen, warum sowohl der Senat als auch viele Abgeordnete aus Regierung und Opposition die Ausübung des in den beiden Grundbüchern für das Land Berlin eingetragenen Vorkaufsrechts ablehnen.

Aus meiner Sicht kann der Senat die Interessen der Stadt und damit aller Bürgerinnen und Bürger nur sichern, wenn das Land Berlin mindestens für die Zeit der Projektentwicklung Eigentümer der Grundstücke ist. Der Erinnerungsort Checkpoint Charlie ist für das kulturelle Gedächtnis der Stadt viel zu bedeutsam, um ihn privaten Profitinteressen zu unterwerfen.

Ich plädiere daher für die Ausübung des Vorkaufsrechts bei den beiden freien Grundstücken am Checkpoint Charlie !

Das zuletzt häufig gehörte Gegenargument „mangelnde Finanzierbarkeit“ wirkt auf mich bei einem Haushaltsüberschuss für 2017 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro ( siehe Tagesspiegel vom 09.01.2018 „höchster Überschuss aller Zeiten für Berlin“) und einem voraussichtlichen Überschuss von mehr als 1,1 Milliarden Euro in 2018 jedenfalls nicht stichhaltig.

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