Beiträge

Am 06.08.2021 wurde im RBB-Inforadio ein Beitrag des Redakteurs Thorsten Gabriel ausgestrahlt, der in Textform unter dem Titel „Berliner Senat mit neuem Kaufinteressenten für Checkpoint Charlie im Gespräch“ auf der Internet-Seite „rbb24“ zu finden ist. Auf Anfrage des RBB hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mitgeteilt, seit geraumer Zeit Gespräche mit einem Interessenten für die beiden brachliegenden Grundstücke am Checkpoint Charlie zu führen. Für diese Grundstücke hatte die Trockland-Gruppe in den Jahren ab 2015 eine Neubebauung mit Hotel, Büros, Wohnungen und einem „Museum Kalter Krieg“ entwickelt, die nach dem im Februar 2020 in Kraft getreten Bebauungsplan 1-98 nicht genehmigungsfähig ist. Zum neuen Interessenten teilt die Senatsverwaltung nur nebulös mit, dass es sich „dabei nicht um einen Investor handelt, der derzeit größere prominente Projekte in der Stadt entwickelt“.

Nach der Verabschiedung des Bebauungsplans 1-98 (Checkpoint Charlie) sind Versuche der Trockland-Gruppe, mit dem Berliner Senat doch noch einen Kompromiss zu finden, offensichtlich fehlgeschlagen. Dies ist einer der Gründe, weshalb die Geschäftsführer der Trockland-Gruppe, Daniel Avner und Yeheskel Nathaniel, für die Checkpoint-Charlie-Projektgesellschaft „Trockland IX Real Estate GmbH“ im Juni 2020 einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gestellt haben. Das ordentliche Insolvenzverfahren wurde im Oktober 2020 eröffnet. Detaillierte Informationen zu diesem Insolvenzverfahren findet man im Blogartikel „Insolvenz am Checkpoint Charlie – Chance für einen Neubeginn„. Im diesem Artikel hatte die Initiative „Checkpoint Charlie erhalten“ für einen Neubeginn plädiert, zu dem auch die Ausübung des im Grundbuch vereinbarten Vorkaufrechts durch das Land Berlin gehört, da nach unserer Ansicht nur so der weltweit bekannte Erinnerungsort des Kalten Kriegs dauerhaft für die Allgemeinheit gesichert werden kann.

Im RBB-Artikel wird die komplizierte rechtliche Eigentumslage nur angedeutet. Nach dem Mauerfall hatte der Berliner Senat das Gelände an eine Projektentwicklungsgesellschaft von amerikanischen Investoren verkauft, an der (auch) der Erbe des Kosmetikkonzern „Estée Lauder“, Ronald S. Lauder beteiligt war. Diese Gesellschaft hatte auf dem gesamten Areal der ehemaligen „Grenzübergangsstelle Friedrichstraße“ ein „American Business Center“ geplant, letztlich aber nur einen Teil der durch den Mauerbau entstandenen Brachflächen am Checkpoint Charlie bebaut. Als der nach dem Mauerfall begonnene Boom um die Jahrtausendwende in eine erhebliche Abkühlung des Berliner Immobilienmarkts gemündet ist, hatte das ambitionierte Bauprojekt am Checkpoint Charlie wohl keine Zukunft mehr. Jedenfalls hat die Projektgesellschaft Checkpoint Charlie KG Network Office Grundstücks GmbH & Co., vertreten durch die Network Office Grundstücks GmbH im Jahr 2003 Insolvenz angemeldet. Zum Insolvenzverwalter wurde damals Herr Dr. Rolf Rattunde bestellt, der am 26.06.2019 tragisch verstorben ist. Als Nachfolger wurde vom zuständigen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Herr Prof. Dr. Torsten Martini bestellt. Wie im RBB-Artikel dargestellt wird, hat die Trockland-Gruppe in 2015 „nur“ die auf den brachliegenden Checkpoint-Charlie-Grundstücken lastenden Grundschulden (laut Grundbuch ursprünglich für die Berliner Volksbank e.G. bestellt) gekauft. Finanziert wurde der Kauf der in beiden Grundbüchern eingetragenen Grundschulden in Höhe von 89.476.082,21 Euro (laut Grundbuchstand vom 04.06.2018)  angesichts der sehr risikoreichen Umstände nicht von einer Geschäfts- bzw. Hypothekenbank, sondern von der „AF 1 Originator S.á.r.l.“ aus Luxemburg.

Im RBB-Artikel wird über sechs Verfahren der Trockland Gruppe gegen das Land Berlin vor dem Verwaltungsgericht Berlin berichtet. Selbst wenn diese Klagen erfolgreich sein sollten, hat das allenfalls marginale  Auswirkungen auf die komplizierte Rechtslage. Die im RBB-Artikel erwähnte „Trockland 72 Checkpoint Charlie GmbH“ wurde im Dezember 2020 wahrscheinlich als Auffanggesellschaft für die insolvente Projektgesellschaft „Trockland IX Real Estate GmbH“ gegründet. Die ebenfalls im Artikel genannten Firmen „Trockland IX Real Estate Ost GmbH“ und „Trockland Real Estate West GmbH“ wurden wie die bisherige Alleingesellschafterin „Trockland IX Real Estate GmbH“ bereits in 2015 als Grundstücksgesellschaften für das Ost- bzw. das Westgrundstück gegründet. Am 09.03.2021 wurde im zuständigen Handelsregister Charlottenburg der „Austausch“ der Alleingesellschafterin der beiden Grundstücksgesellschaften, d.h. der Eintritt der „Trockland Checkpoint Charlie 72 GmbH“ anstelle der insolventen „Trockland IX Real Estate GmbH“ veröffentlicht.

Spannend ist die im RBB-Artikel aufgeworfene Frage, ob die von der Trockland-Gruppe im Falle eines „Deals“ des Landes Berlin mit einem anderen Interessenten angekündigten Schadensersatzansprüche durchsetzbar sind. Aus Sicht der Initiative „Checkpoint Charlie erhalten“ gibt es zumindest aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine tragfähige Rechtsgrundlage für etwaige Schadensersatzansprüche der Trockland-Gruppe.

Die bauplanungsrechtliche Situation vor Verabschiedung des Bebauungsplans 1-98 (Checkpoint Charlie) stellt sich aus unserer Sicht wie folgt dar: Die Grundstücke liegen im ehemaligen Ost-Berlin, also räumlich in einem Bereich, wo das Grundgesetz erst ab 1990 Gültigkeit erlangt hat. Insofern ist das im ehemaligen Westteil von Berlin geltende Bauplanungsrecht für die Checkpoint-Charlie-Grundstücke nicht anwendbar. Flächen, für die seit 1990 keine qualifizierten Bebauungspläne existieren, werden gemäß der Systematik des Baugesetzbuches als „unbeplanter Innenbereich“ klassifiziert, wo eine Bebauung zulässig ist, die den in § 34 Baugesetzbuch genannten Anforderungen genügt: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Bezogen auf die beiden Grundstücke am Checkpoint Charlie wäre bis zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans 1-98 jederzeit eine den Blockrändern folgende Neubebauung, die den Anforderungen des § 34 Baugesetzbuch erfüllt, genehmigungsfähig gewesen. Eine Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch kollidiert aufgrund der vielen „Freiheitsgrade“ allerdings häufig mit den enger gefassten baurechtlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans, so auch am Checkpoint Charlie.

Das in § 14 Baugesetzbuch kodifizierte Instrument der Veränderungssperre ermöglicht es einer Gemeinde (hier das Land Berlin), nach dem Beschluss eines Bebauungsplans bei „Gefahr“ der Verletzung der Planungsziele durch geplante Bauvorhaben eine Veränderungssperre zu erlassen. Grundstücke, für die bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde, unterliegen hingegen nicht der Veränderungssperre. Deshalb ist es nicht überraschend, dass auf die eingereichten Bauvorbescheidsanträge für das Ostgrundstück (dort wo sich aktuell die „Blackbox Kalter Krieg“ befindet) das Instrument der Veränderungssperre angewandt wurde. Dazu muss man wissen, dass im Bauvorbescheid Einzelfragen des späteren Bauprojektes bereits rechtverbindlich geklärt werden. Die Planungshoheit der Gemeinde ist ein wichtiges Rechtsgut, das mit diversen Bestimmungen im Baugesetzbuch gesichert wird und deren Anwendung aus unserer Sicht bei der (damals) vorliegenden Situation am Checkpoint Charlie rechtlich nicht zu beanstanden ist. In der Begründung zum Bebauungsplan 1-98 werden auf Seite 7 die terminlichen Zusammenhänge der erlassenen Veränderungssperre kurz dargestellt: „Am 08.09.2015 wurde die außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung festgestellt. Am 25.01.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 1-98 gefasst. Dieser wurde am 29.01.2016 bekannt gemacht (Veröffentlichung am 12.02.2016 im Amtsblatt Nr. 6 auf Seite 297). Am 28.09.2017 wurde eine Veränderungssperre für das Ostgrundstück rechtskräftig, nachdem zwei Bauvorbescheidsanträge für das Grundstück eingereicht wurden. Am 06.02.2019 wurde die Verlängerung der Veränderungssperre veröffentlicht“.

Der zwischen dem Berliner Senat abgeschlossene Letter of Intent, der wegen (angeblicher) Vertraulichkeit bisher im Wortlaut nicht veröffentlicht wurde, ist jedenfalls nach den Regelungen des Baugesetzbuchs keine Vereinbarung, die den Inhalt eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans bestimmen darf. Hinzuweisen ist an dieser Stelle auf den § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch: „Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden“. Die im RBB-Artikel erwähnten möglichen Schadensersatzansprüche der Trockland-Gruppe werden nach unserer Ansicht deshalb auch nicht auf die im Letter of Intent enthaltenden Absichtserklärungen gestützt werden können.

Kompliziert werden ganz sicher die zum Schluss des Artikels erwähnten Gespräche zwischen dem Insolvenzverwalter, dem neuen Kaufinteressenten, dem Land Berlin und dem Grundschuldgläubiger (vermutlich noch die im Grundstandstand vom Juni 2018 in Abteilung III des Grundbuchs eingetragene „AF I Originator S.á.r.l.“). Zu ergänzen wäre hier, dass zumindest momentan nicht nur der Insolvenzverwalter der schon lange insolventen Grundstückseigentümergesellschaft „Checkpoint Charlie KG Network Office Grundstücks GmbH & Co.“ beteiligt ist, sondern möglicherweise auch der Insolvenzverwalter der Trockland-Projektgesellschaft „Trockland IX Real Estate GmbH“, deren Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist. Sofern neue Informationen zu den Gesprächen bzw. dem Kaufinteressenten bekannt werden, wird dieser Blogartikel ergänzt.

Update zum neuen Interessenten für die Checkpoint-Charlie-Grundstücke (06.10.2021):

In der BZ vom 06.10.2021 wird berichtet, dass der neue Interessent Gerhard Ellenberger heißt und Mitgesellschafter einer Firma in Hessen ist. Die Google-Recherche ergibt, dass Herr Ellenberger u.a. Geschäftsführer der LE Verwaltungs GmbH ist. Nähere Informationen zum Stand der Dinge findet man im BZ-Artikel vom 06.10.2021.

 

 

Am 25.06.2020 hatte der Tagesspiegel unter dem Titel „Projektgesellschaft von Checkpoint-Charlie-Bauherr insolvent“ gemeldet, dass die Projektgesellschaft „Trockland IX Real Estate GmbH“ einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht Charlottenburg gestellt hat. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde damals RA Sebastian Laboga bestellt. Mit Datum 13.10.2020 hat das Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 36t IN 2693/20 bekanntgegeben, dass das „Hauptinsolvenzverfahren“ über das Vermögen der Trockland IX Real Estate GmbH am 09.10.2020 um 17 Uhr eröffnet wurde.

Wer die diversen Versuche der Bebauung des Checkpoint Charlie seit Mauerfall verfolgt hat, wird sich vielleicht daran erinnern, dass im Jahr 2003 der erste Projektentwickler, die „Checkpoint Charlie KG Network Office Grundstücks GmbH & Co.“ Insolvenz anmelden musste. Dieses Insolvenzverfahren ist übrigens bis heute nicht abgeschlossen. Schon vor und während des im Februar 2020 abgeschlossenen Bebauungsplanverfahrens 1-98 (Checkpoint Charlie) hatten die Verfechterinnen und Verfechter der von Trockland geplanten Neubebauung ohne jegliche Rücksichten auf die nationale Bedeutung dieses besonderen Orts und den bestehenden Denkmalschutz dafür  getrommelt, die geschichts- und gesichtlose Planung von Trockland zu realisieren, mit der wichtige Spuren der Deutschen Teilung  und des Kalten Kriegs aus dem Stadtbild getilgt worden wären.

Das gebetsmühlenartig wiederholte Narrativ der „unwürdigen Verhältnisse“, die nun endlich (und nur jetzt) durch die von Trockland geplante Neubebauung beseitigt werden könnten, hat sich letztlich nicht durchgesetzt. Wer wie Trockland und seine Unterstützerinnen und Unterstützer den Sinn und Zweck von Stadtentwicklung so versteht, dass sich Politik und Verwaltung umstandlos den privaten Interessen einer kleinen Gruppe von kapitalstarken Investoren unterzuordnen haben, vergisst offensichtlich, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist (Art. 20 GG). Die damalige Planung mit Hard-Rock-Hotel sowie hochpreisigen Büro- und Wohnflächen war jedenfalls nicht an den Bedürfnissen unserer Stadt und seiner Bürgerinnen und Bürger orientiert, sondern an den Interessen einer Elite von selbsternannten „Weltbürgerinnen und Weltbürgern“, die ohne eigenes Zutun von der großen internationalen Anziehungskraft Berlins und des Checkpoint Charlie profitieren wollen.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Checkpoint-Charlie-Projektgesellschaft „Trockland IX Real Estate GmbH“ sind alle Beteiligten auf dem harten Boden der juristischen Tatsachen angekommen und es stellt sich die Frage, wie es am Checkpoint Charlie weitergehen soll. Aus Sicht der Initiative „Checkpoint Charlie erhalten“ ist der Zeitpunkt gekommen, auf Basis des am 30.01.2020 verabschiedeten Bebauungsplans 1-98 den „Reset-Knopf“ zu drücken und einen kompletten Neubeginn zu planen. Nachdem Berlin nun das zweifelhafte Vergnügen hat, schon die zweite Insolvenz einer „Checkpoint-Charlie-Projektgesellschaft“ zu erleben, ist es höchste Zeit, dem Gemeinwohl den Vorrang einzuräumen und diesen Gedenkort von nationaler Bedeutung für das Land Berlin, also für alle Bürgerinnen und Bürger, zu sichern. Dieses Ziel wird schon seit längerem von Abgeordneten der Parteien GRÜNE und LINKE vertreten. Überraschenderweise hatte im Dezember 2018 sogar der CDU-Landesvorsitzende Kai Wegner in einem Tagesspiegel – Gastbeitrag angemahnt, „die öffentliche Entwicklungshoheit am Checkpoint Charlie zu sichern“ und das in den beiden Grundbüchern eingetragene Vorkaufsrecht zu nutzen. Auch unsere Initiative setzt sich von Beginn an für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Land Berlin ein.

Insbesondere an die politisch Verantwortlichen, aber auch an alle Bürgerinnen und Bürger, richtet die Initiative „Checkpoint Charlie erhalten“ den Appell, die Entwicklung dieses besonderen Ortes jetzt auf ein neues Gleis zu setzen. Im ersten Schritt könnte der Senat mit dem Insolvenzverwalter die Übernahme der Grundschulden verhandeln. Angesichts der sehr günstigen Zins-Situation sind die Grundschulden in Höhe von 90 Mio EUR (bezahlt wurde dafür von Trockland in 2015 deutlich weniger) für das Land Berlin problemlos zu finanzieren. Nebenbei setzt damit die Stadt ein weiteres Signal, dass nicht große, ausschließlich den Interessen internationaler Kapitalsammelstellen verpflichtete Immobilienfirmen die Richtung der Stadtentwicklung nach Belieben bestimmen können. Abgesehen von der Immobilien-Lobby und ihren Unterstützerinnen und Unterstützern in  Politik und Presse wünscht sich ganz sicher niemand „Londoner Verhältnisse“, also die komplette Verdrängung aller „nur“ durchschnittlich oder unterdurchschnittlich verdienenden Bürgerinnen und Bürger aus unserer Stadt.

Update zum Insolvenzverfahren der Trockland IX Real Estate GmbH:

Im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg wurde am 20.10.2020 veröffentlicht, dass die Trockland IX Real Estate GmbH (HRB 151125 B) aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst ist. Damit ist die Gesellschaft in die „Liquidationsphase“ eingetreten, die bei einer reibungslosen Abwicklung in ca. einem Jahr beendet sein könnte. Nach dem Beschluss des Insolvenzgerichts vom 09.10.2020 findet der sog. „Berichtstermin“ (nähere rechtliche Erläuterungen hier) am 16.12.2020 statt. Bei diesem Termin werden wichtige Entscheidungen getroffen, u.a. ob die Gesellschaft stillgelegt oder fortgeführt wird. Nicht zuletzt wegen des Inhalts der beiden Grundbücher, in denen Rechte und Grundschulden für das Land Berlin eingetragen sind, sollte sich aus unserer Sicht der Senat unverzüglich über den Stand des Insolvenzverfahrens informieren.

Update 1  zum Insolvenzverfahren der Trockland IX Real Estate GmbH (11.01.2021):

Sofern das Insolvenzgericht Berlin-Charlottenburg den Berichtstermin nicht corona-bedingt abgesagt hat, fand am 16.12.2020 die erste Gläubigerversammlung der insolventen „Trockland IX Real Estate GmbH“ statt. Das Insolvenzverfahren ist nicht öffentlich, weshalb die interessierte Öffentlichkeit keinen Anspruch auf Informationen über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens geltend machen kann. Gemäß Beschluss des Insolvenzgerichts vom 13.10.2020 (veröffentlicht am 20.10.2020) ist der „Prüfungstermin“ für den 13.01.2021 um 12:15 Uhr im Sitzungssaal 218 des Amtsgerichts Charlottenburg anberaumt. Vielleicht ergibt sich danach für Presse und die Öffentlichkeit die Chance, aktuelle Informationen zum Insolvenzverfahren der „Trockland IX Real Estate GmbH“ zu erhalten, das direkte Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des weltweit bekannten Erinnerungsortes Checkpoint Charlie entfaltet.

Update 2  zum Insolvenzverfahren der Trockland IX Real Estate GmbH (16.02.2021):

Das Insolvenzgericht Berlin-Charlottenburg hat zum Insolvenzverfahren der „Trockland IX Real Estate GmbH“ (Aktenzeichen 36t IN 2693/20) am 26.01.2020 eine Mitteilung veröffentlicht. Danach erfolgt mit Zustimmung des Gerichts eine „Abschlagsverteilung“ aus der verfügbaren Verteilungsmasse von 2.857.945,64 Euro. Dabei sind laut Gericht Gesamt-Forderungen gegen die Schuldnerin in Höhe von 136.729.124,17 Euro zu berücksichtigen. Außerdem teilt das Gericht mit, dass das Schlussverzeichnis in der Geschäftsstelle zur Einsicht für die Beteiligten (Gläubiger) bereit liegt. Nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung wird das Schlussverzeichnis zum Zweck der „Schlussverteilung“ erstellt (Erläuterungen zu Schlussrechnung und Schlussverteilung). Nach dieser Mitteilung kann man davon ausgehen, dass das Insolvenzverfahren in absehbarer Zeit beendet sein wird. In jedem Fall legt das Gericht noch einen „Schlusstermin“ für die letzte Gläubigerversammlung fest. Wenn das „Schlussverzeichnis“ unanfechtbar geworden ist, wird die endgültige Verteilungsquote festgelegt. Daran schließt sich die finale Verteilung der Barmittel an die Gläubiger an.

Update 3  zum Insolvenzverfahren der Trockland IX Real Estate GmbH (19.04.2021):

Die „Trockland IX Real Estate GmbH“ war zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung die Alleingesellschafterin (Muttergesellschaft) der beiden Grundstücksgesellschaften „Trockland IX Real Estate Ost GmbH“ und „Trockland IX Real Estate West GmbH“. Diese beiden Grundstücksgesellschaften, für die nach dem letzten öffentlich bekannten Grundbuchstand vom Juni 2018 Eigentumsverfassungsvormerkungen in den Grundbüchern der beiden unbebauten Grundstücken rechts und links der Friedrichstraße eingetragen waren, gehörten also zur Insolvenzmasse. Am 09.03.2021 hat das zuständige Handelsregister im AG Charlottenburg eine wichtige Veränderung veröffentlicht: Die insolvente Alleingesellschafterin „Trockland IX Real Estate GmbH“ hat alle Gesellschaftsanteile an den beiden Grundstücksgesellschaften auf die am 17.12.2020 gegründete „Trockland 72 Checkpoint Charlie GmbH“ übertragen. Gesellschafter der „Trockland 72 Checkpoint Charlie GmbH“ sind die Vermögensverwaltungsgesellschaften der beiden Trockland-Geschäftsführer Daniel Avner und Yeheskel Nathaniel. Weitere Detailinformationen kann man der schriftlichen Anfrage „s-18-27126“ der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) an den Berliner Senat entnehmen. Offensichtlich ist es der Trockland-Gruppe also gelungen, die beiden Grundstücksgesellschaften aus der Insolvenzmasse der „Trockland IX Real Estate GmbH“ herauszulösen.

Neue Pleite am Checkpoint Charlie | von Joachim Fahrun

Der Morgenpost-Redakteur Joachim Fahrun begleitet das Trockland-Projekt am Checkpoint Charlie schon längere Zeit und scheint einen guten Draht zum Management der Firma zu haben. Jedenfalls werden im Artikel die Beweggründe für die Anmeldung der Insolvenz erläutert. Die Finanzierungspartner der jetzt insolventen Gesellschaft „Trockland IX Real Estate GmbH“ haben laut Trockland-Geschäftsführer Yeheskel Nathaniel die Geduld verloren und die aktuelle „Grundbuchlage“ steht der weiteren Grundstücksentwicklung im Weg. Nach dem Bericht der Berliner Morgenpost geht Trockland davon aus, dass sich aufgrund der komplizierten Lage eher keine anderen Interessenten für die Bebauung des Checkpoint Charlie finden lassen. Außerdem kündigt Trockland in diesem Artikel die Geltendmachung von Schadensersatz in mehrstelliger Millionenhöhe an:

Artikel in der Berliner Morgenpost vom 25.06.2020 (Online-Version, zugangsbeschränkt durch Registrierung)

Kampf um Checkpoint Charlie | von Ulrich Paul

Der Redakteur Ulrich Paul hat die Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am Mittwoch verfolgt, bei der auch der aktuelle Streit um den Bebauungsplan für den Checkpoint Charlie thematisiert wurde. Aktuell gibt es Widerstand aus der SPD, die dem Planentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen will. Wenn es dabei bleiben sollte, wächst die Gefahr, dass ab Mitte Februar 2020 die ursprünglich vom Investor Trockland geplante Bebauung mit Hotel und anderen gewerblich nutzbaren Flächen realisiert wird. Der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen geplante Stadtplatz, das Museum und der erhöhte Anteil von preisgünstigen Wohnungen würden dann wahrscheinlich nicht kommen. Nach dem Eindruck von Herr Paul versucht die SPD momentan, das seit Dezember 2018 gestörte Verhältnis zum Investor „Trockland“ zu reparieren. Die nächstgelegene Chance zur Einigung bietet sich der Regierungskoalition am kommenden Dienstag, wenn der Senat zu seiner wöchentlichen Sitzung zusammentritt.

Artikel in der Berliner Zeitung vom 13.11.2019

Checkpoint Charlie: SPD will Lompscher stoppen | von Joachim Fahrun

Der Autor Joachim Fahrun beschreibt zunächst den Kurswechsel des Senats im Dezember 2018, der zu einem von allen drei Koalitionsparteien getragenen Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 1-98 führte. Neben dem Widerstand der SPD-geführten Finanzverwaltung, die die Senatsvorlage zum Bebauungsplan nicht „mitzeichnen“ will, kündigt nun auch die baupolitische Sprecherin der SPD, Iris Spranger, das „Nein“ der SPD-Fraktion zum vorliegenden Planentwurf von Stadtentwicklungssenatorin Kathrin Lompscher (LINKE) an. Die SPD kritisiert u.a., dass trotz zahlreicher gewichtiger Einwände der Bebauungsplaninhalt nicht verändert wurde. Außerdem sollen die Interessen des Eigentümers nicht berücksichtigt worden sein. Nach SPD-Analyse der gegenwärtigen Situation besteht die Gefahr, dass der Investor „Trockland“ nicht baut und abwartet, da sich bei Erfüllung der Vorgaben des Bebauungsplans das Neubauprojekt nicht rechnet.

Artikel in der Berliner Morgenpost vom 11.11.2019 (Onlineversion)

 

Linke und Grüne gegen „Wildwest“ am Checkpoint Charlie | von Ralf Schönball

In seinem Artikel vom 06.11.2019 hatte Herr Schönball berichtet, dass die SPD-geführte Finanzverwaltung die sog. Mitzeichnung des Bebauungsplans 1-98 (Checkpoint Charlie)“ blockiert. Nach intensivem politischen Ringen hatte sich die Regierungskoalition Anfang Dezember 2018 darauf verständigt, einen (investorenunabhängigen) Bebauungsplan zu entwickeln, der die Interessen der Stadt an diesem weltweit bekannten Ort sichert. Durch die Blockadehaltung der Finanzverwaltung ist nun die termingerechte Verabschiedung des Plans in Gefahr, was dazu führen könnte, dass die vom Investor Trockland ursprünglich geplante Bebauung mit Hotel, Büroflächen und teuren Wohnungen realisiert werden kann. Die mit den Vorgängen am Checkpoint Charlie vertrauten und für Stadtentwicklung zuständigen Abgeordneten der GRÜNEN und der LINKEN, Daniela Billig und Katalin Gennburg werden im Artikel mit scharfer Kritik an der Finanzverwaltung zitiert.

Artikel im Tagesspiegel vom 07.11.2019

 

 

Streit um Checkpoint Charlie – SPD-Politikerin will Freifläche unbebaut lassen | von Elmar Schütze

Die SPD-Abgeordnete Franziska Becker (die Vorsitzende des für Finanzen zuständigen Hauptausschusses im Abgeordnetenhaus ist) hat zur Überraschung des Redakteurs Elmar Schütze und sicher auch vieler Beobachter*innen der „Causa Checkpoint Charlie“ vorgeschlagen, dass das Land Berlin die derzeit unbebauten Flächen kauft und „der Ort ein vor größeren Veränderungen geschütztes Flächendenkmal wird“. Nach Frau Becker gibt es bislang keine überzeugenden Konzepte für diesen Ort, was übrigens auch beim Kreativworkshop des ehemaligen Kulurstaatssekretärs Tim Renner im August angemerkt wurde. Sowohl die Planungen des Investors „Trockland“ als auch Vorschläge, die Flächen nach Kauf von einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft entwickeln zu lassen, werden von Frau Becker abgelehnt. Stattdessen hält sie es schon wegen der zeithistorischen Bedeutung für geboten, den Ort von Bebauung freizuhalten. Da das Land Berlin die Planungshoheit hat, wäre das in einem Bebauungsplan durchaus umsetzbar und würde daneben auch Entschädigungszahlungen des Landes Berlin vermeiden helfen.

Artikel in der Berliner Zeitung vom 02.10.2019 (Online-Ausgabe)

 

 

 

Lompscher stellt Pläne für den Checkpoint Charlie vor | Redaktion der RBB-Abendschau

Die RBB-Abendschau berichtet über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 08.05.2019 im Abgeordnetenhaus von Berlin. Unter TOP 5 war auch der aktuelle Stand der Planungsaktivitäten am Checkpoint Charlie ein Thema. Neben Erläuterungen der zuständigen Senatorin Kathrin Lompscher werden Statements von Vertretern der CDU und der SPD und eine Erklärung des Investors „Trockland“ gezeigt.

Berliner Abendschau vom 08.05.2019 (aus RBB-Mediathek)

 

Checkpoint-Investor Trockland verzichtet auf Kauf | von Christian Latz

Der für den Bezirk Mite zuständige Reporter Christian Latz berichtet, dass der Investor „Trockland“ die Kaufoption für die beiden unbebauten Grundstückstücke am Checkpoint Charlie nicht in Anspruch genommen hat. Damit bleiben die Grundstücke im Eigentum der insolventen Voreigentümergesellschaft, die vom Insolvenzverwalter vertreten wird. Nach Aussage des Trockland-Geschäftsführers Heskel Nathaniel ist Trockland unverändert Eigentümerin der auf den beiden Grundstücken lastenden Grundschulden und wird deshalb bei einem Verkauf bzw. einer Zwangsversteigerung des Grundstückes mit von der Partie sein. Desweiteren berichtet die Morgenpost, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Federführung des bisher laufenden Verfahrens an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abgegeben hat, die für die Aufstellung des vom Senat beschlossenen veränderten Bebauungsplans verantwortlich zeichnet.

Artikel in der Berliner Morgenpost vom 01.02.2019

Projekt am Checkpoint Charlie : Neue Pläne – Investor Trockland würde 6000 Quadratmeter verlieren | von Ulrich Zawatka-Gerlach

Im dem Artikel wird berichtet, dass sich der Senat auf der Sitzung am 4. Dezember auf eine gemeinsame Linie zur Umgestaltung des Checkpoint Charlie geeinigt hat. Dazu gehört an erster Stelle die Änderung des aktuellen Bebauungsplanentwurfs, der bisher eine deutlich höhere bauliche Ausnutzung vorsah. In der Pressekonferenz nach der Senatssitzung erklärte die für das Bebauungsplanverfahren zuständige Senatorin Kathrin Lompscher, dass die neue Planung zu einem Verlust von ca. 6.000 m2 Nutzfläche führt. Es bleibt jetzt abzuwarten, wie der Investor „Trockland“ auf diese geänderten Vorgaben des Senats reagiert.

Artikel im Tagesspiegel vom 04.12.2018 (Online-Ausgabe)