Die Initiative beginnt heute, über aktuelle Ereignisse rund um das Neubauprojekt am Checkpoint Charlie zu berichten. Mit der Sitzung des Ausschusses für kulturelle Angelegenheiten am 3. September hat der erste mit dem Neubauprojekt befasste Parlamentsausschuss seine Arbeit aufgenommen. Im Moment ist das Sitzungsprotokoll noch nicht veröffentlicht (Stand 6.9./18:25 Uhr) und man darf gespannt sein, ob in der Sitzung über das Projekt des Investors „Trockland“ gesprochen wurde. In jedem Fall steht das Thema auf der Tagesordnung des „25. Runden Tischs für Liegenschaftspolitik“, der am morgigen Freitag ab 10 Uhr im Abgeordnetenhaus tagt. Das Referat zum Tagesordnungspunkt „Liegenschaftsfall Checkpoint Charlie“ übernimmt Theresa Keilhacker, die sich von Beginn an kritisch mit Inhalt und Ablauf des Verfahrens auseinandersetzt.

Im Morgen-Newsletter „Checkpoint Tagesspiegel“ des Chefredakteurs Lorenz Maroldt wurde heute berichtet, dass der Investor „Trockland“ Abgeordneten des Landesparlaments in einem Schreiben mitgeteilt hat, bei einer Verzögerung der notwendigen Parlamentszustimmung über den 31.12.2018 hinaus die Zwangsversteigerung der Grundstücke in die Wege zu leiten. Nach den von der Berliner Zeitung veröffentlichten Grundbuchauszügen hat eine in Luxemburg beheimatete Firma die erst- und zweitrangig gesicherten Grundschulden übernommen und ist als Gläubiger natürlich berechtigt, die Zwangsversteigerung zu beantragen. Hier wie auch an vielen anderen Stellen mangelt es allerdings an Transparenz. Die geschäftliche Beziehung zwischen „Trockland“ und dem im Grundbuch genannten Grundschuldgläubiger „AF I Originator S.a.r.l.“ bleibt ebenso im Dunkeln wie die konkreten vertraglichen Regelungen zu dem für das Land Berlin eingetragenen Vorkaufsrecht. Die genauen Bestimmungen zum Vorkaufsrecht, das nicht nur „für den ersten Verkaufsfall“, sondern „für alle Verkaufsfälle“ gilt, ergeben sich aus der Bewilligungen, die von einer Notarin in den 90er-Jahren beurkundet wurden und die bei den Grundakten im Amtsgericht Mitte liegen. In einem Zwangsversteigerungverfahren könnte das Land Berlin das Vorkaufsrecht nicht ausüben. Dieses Recht geht aber mit dem ersten Verkauf wahrscheinlich nicht unter, sondern bleibt als Belastung in Abteilung 2 des Grundbuches stehen. Bei dieser Grundbuchlage und der komplizierten Planungssituation sind Zweifel angebracht, ob das Zwangsversteigerungsverfahren ein Selbstläufer wird. Nicht auszuschließen ist, dass Trockland selbst das Grundstück ersteigert und so die Hindernisse beseitigt, die momentan der Eigentumsumschreibung im Wege stehen.

Da eine Grundbucheinsicht nur möglich ist, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweist, sollte das Land Berlin ernsthaft prüfen, ob es einen Weg für eine Veröffentlichung der kompletten Grundakten gibt. Nur durch eine solche Transparenz-Offensive kann der Senat schon verlorengegangenes Vertrauen zurückgewinnen.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

5 + 4 =