Checkpoint Charlie – Justiz ermittelt | von Ralf Schönball

Hier berichtet der mit dem Investoren- und Planungsverfahren vertraute Redakteur Ralf Schönball, dass bei der Staatsanwaltschaft Berlin unter dem Aktenzeichen 241 Js 85/19 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Geldwäsche geführt wird. Dabei ist unbekannt, gegen welches Unternehmen wegen des Geldwäscheverdachts ermittelt wird. Im Artikel werden die Antworten auf die beiden Anfragen des Tagesspiegel an die Pressestelle der Senatsverwaltung für Justiz und die Pressestelle der Staatsanwaltschaft dargestellt. Aufgrund von zwei an den Justizsenator Dr. Dirk Behrendt gerichteten Schreiben aus dem Jahr 2018 hat sich die Justizverwaltung nach eingehender Prüfung entschlossen, den Vorgang zur „ergebnisoffenen Prüfung“ an die Staatsanwaltschaft Berlin weiterzuleiten. Die dortige eigenständige Prüfung der Unterlagen hat dann zur Eröffnung des Ermittlungsverfahrens geführt.

Artikel im Tagesspiegel vom 02.02.2019