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Debatte um historischen Ort: Wie es am Checkpoint Charlie weitergeht | von Elmar Schütze

Anlässlich des heutigen Bürgerdialogs, bei dem der aktuelle Stand des Bauplanungsverfahrens von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen präsentiert werden soll, beschreibt der Redakteur Elmar Schütze die bisher bekanntgewordenen Eckpunkte des Planentwurfs (u.a. freie Brandwände, kein Hotel, keine Hochhaustürme). Nach seiner Ansicht werden diese Festlegungen auf starken Widerspruch des Investors „Trockland“ stoßen, der seit 2015 dabei ist, am weltbekannten Erinnerungsort ein Neubauprojekt zu entwickeln. Darüber hinaus wird im Artikel über den Kurswechsel des Senats im Dezember 2018 und Details des B-Plan-Verfahrens berichtet.

Artikel in der Berliner Zeitung vom 22.06.2019

Zoff um Neubauprojekte: Der Kampf um die Checkpoint Charlie | von Gabriela Keller und Ulrich Paul

„Der ehemalige Grenzübergang Checkpoint Charlie teilt die Stadt ein zweites Mal“ schreiben die Redakteuer Gabriela Keller und Ulrich Paul im Online-Artikel vom 28.11.2018. Heute ist der Checkpoint Charlie sogar Thema auf der Titelseite der Berliner Zeitung. Es wird berichtet, dass die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Linken sich momentan nicht einig ist, wie die Neubebauung an diesem international bekannten Erinnerungsort aussehen soll. Die SPD verteidigt die Neubauplanung der „Trockland-Gruppe“, während Grüne und Linke Änderungen fordern. Darüber hinaus wird auch die Frage gestellt, wer die Geldgeber des Projektes sind.

Artikel in der Berliner Zeitung vom 28.11.2018 (Onlineausgabe)

Checkpoint Charlie :  Interview von Ralf Schönball mit Trockland-Geschäftsführer Heskel Nathaniel

Das Interview, das der Tagesspiegel-Redakteur Ralf Schönball mit dem Trockland-Geschäftsführer Heskel Nathaniel geführt hat, ist im Tagesspiegel am Samstag direkt neben dem Artikel „Geheimsache Checkpoint“ angeordnet. Auch im Interview geht es anfangs um das neue „Massenmodell“ für die Neubebauung der beiden Grundstücke östlich und westlich der Friedrichstraße, das in der Obergutachter-Sitzung beschlossen wurde. Weitere Fragen beziehen sich auf das Verhältnis zwischen Trockland und dem Grundschuldgläubiger „AF I Originator“ aus Luxemburg, auf das Vorkaufsrecht des Landes Berlin und auf die Beziehungen von Herrn Nathaniel zu Finanzmanagern aus Russland.

Interview in der Berliner Zeitung vom 29.09.2018

Das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in enger Kooperation mit dem Investor „Trockland“ durchgeführte Workshop-Verfahren hat nach Aussagen von Fachbeobachtern zu keinem überzeugenden Ergebnis für die am Checkpoint Charlie geplante Neubebauung geführt. Selbst die für das Verfahren zuständige Senatorin Kathrin Lompscher hat sich zurückhaltend geäußert, wie in der Pressemitteilung der Senatsverwaltung vom 7. August nachzulesen ist. Schon der Eingangssatz des Statements von Frau Lompscher (Zitat :  „Ich freue mich, dass wir jetzt einschätzen können, wie sehr unterschiedliche städtebauliche Vorschläge von einer Blockrandbebauung bis hin zu stadtbildprägenden Hochhäusern von engagierten Bürgerinnen und Bürgern wie von Expertinnen und Experten eingeschätzt werden.“) zeigt für mich ganz deutlich, dass bis zu einem Konsens über die Bebauung des weltbekannten Erinnerungsorts noch viele Hürden zu überwinden sein werden.

Entgegen dem erklärten Ziel der Initiatoren des Workshop-Verfahrens wurde kein Entwurf für den Realisierungswettbewerb empfohlen, was nicht zuletzt an der längst vorliegenden Hotel-Planung des vom Investor favorisierten Achitekturbüros „Graft Architekten“ für das östliche Grundstück (Block Zimmerstr./Friedrichstr./Schützenstr.) liegt .

Wie es jetzt weiter geht, scheint bei den unterschiedlichen Interessenlagen von Investor, Senatsverwaltungen, Abgeordnetenhaus und kritischer Öffentlichkeit eine alles andere als leicht zu beantwortende Frage zu sein.

Ein großer Schritt hin zum bestmöglichen Planungskonzept für die Bebauung der freien Grundstücke wäre die Ausschreibung eines offenen Architektenwettbewerbs, wie die Architektenkammer Berlin in ihrer Pressemitteilung vom 19. September überzeugend darlegt.

Schon seit Ende Juni liegt übrigens dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller, der von Dezember 2011 bis Dezember 2014 das Amt des Senators für Stadtentwicklung innehatte und dem städtebauliche Planungsverfahren deshalb etwas sagen sollten, ein Schreiben der Architektenkammer zum Thema „offener Wettbewerb“ vor. Bis heute hat es Herr Müller nicht für nötig befunden, darauf zu antworten, was für mich nicht anders als ein Ausdruck von großer Ignoranz gegenüber der städtebaulichen Entwicklung in unserer Stadt ist.

 

 

 

 

 

 

Wer heute den seit 28.05.2018 laufenden Beteiligungsprozess „Zukunft Checkpoint Charlie“ der Senatsbauverwaltung analysiert, wird unschwer erkennen, dass hier eine vom Investor „Trockland“  ausgewählte Gruppe von sieben international bekannten Architekten Massen-Entwürfe vorgelegt hat, die ohne große Rücksichtnahme auf die Vorgaben der Landesdenkmalbehörde und den besonders sensiblen Erinnerungsort „Checkpoint Charlie“ erstellt wurden. Zusätzlich sollte man wissen, dass das Büro „Graft Architekten“ für das auf der östlichen Seite geplante Hotel schon „gesetzt“ war, sodass eigentlich nur das westlich der Friedrichstraße gelegene Grundstück planerisch frei gestaltet werden konnte.

Natürlich kann man keinem bauwilligen Investor verbieten, auf eigene Kosten für ein x-beliebiges freies Baugrundstück eine Architektenplanung zu beauftragen. Mich verwundert nur bis heute, dass das Land Berlin bei einer so exponierten Stadtlage der Firma „Trockland“, die nach Presseberichten nicht einmal Eigentümer der Grundstücke ist, den roten Teppich ausrollt. Vielleicht hat hier schon die Ankündigung des Investors, dass die Architekten von Brad Pitt (Graft Architekten) wieder in Berlin tätig werden, auf Seiten des Senats eine „Dienstbotenmentalität“ entstehen lassen.

Wie auch immer die endgültige Planung für die freien Flächen aussehen wird, müsste es bei einem weltweit bekannten Erinnerungsort wie dem Checkpoint Charlie eine Selbstverständlichkeit sein, sich auf die Suche nach dem bestmöglichen Entwurf zu machen. Wie das mit einem eingeschränkten Kreis von Architekten, die vor allen Dingen aus Marketinggründen vom international gut vernetzten Investor ausgesucht wurden, funktionieren soll, wird den Bürgerinnen und Bürgern wohl kein Senatsmitglied schlüssig erklären können.

Die Architektenverbände und Teile der Fachöffentlichkeit fordern deshalb völlig zu Recht, dass für Beplanung beider Grundstücke ein offener Wettbewerb nach § 3 (2) der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) ausgeschrieben werden sollte.

Nach meinen Informationen hat es allerdings der Regierende Bürgermeister Michael Müller, dessen Senatskanzlei kürzlich die Verantwortung für die „Berlin Strategie 2030“ ( siehe Berliner Zeitung vom 9.8.18 „Lompscher überlässt die großen Visionen dem Roten Rathaus“ ) von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen übernommen hat, es nicht einmal für nötig befunden, auf die von der Architektenkammer Berlin schriftlich vorgetragene Bitte nach einem offenen Wettbewerbsverfahren zu reagieren.

Um die im Senat offensichtlich verbreitete Ignoranz gegenüber den berechtigten Forderungen aller mit Baukultur befassten Fachverbände zu beenden, rufe ich alle Leserinnen und Leser dieses Artikels auf, dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller und der für die Bauplanung zuständigen Senatorin Katrin Lompscher ein Schreiben mit der Forderung nach der Auslobung eines offenen Wettbewerbs für die Neubebauung der freien Grundstücke am Checkpoint Charlie zu schicken.

 

In den letzten Wochen haben sich einflussreiche Abgeordnete des Berliner Landesparlaments kritisch zu den Neubauplänen am Checkpoint Charlie geäußert. Damit ist die Strategie des Senats wohl gescheitert, das Projekt der Firma „Trockland“ in der Sommerpause so weit voranzutreiben, dass die Genehmigungsreife erreicht wird.

Auch wenn man das sicher als Erfolg verbuchen kann, wird für mich in der laufenden Diskussion ein wichtiger Punkt vernachlässigt. Die vielfätigen Anforderungen, die von Seiten

  • der Öffentlichkeit
  • der Volksvertreter im Abgeordnetenhaus
  • des Landesdenkmalamtes
  • der Institutionen, die sich für das Gedenken an die Berliner Mauer und die Aufarbeitung der SED-Herrschaft verantwortlich zeichnen
  • der Grundstücksnachbarn

an dieses Neubauprojekt gestellt werden, können von einem privaten Investor schon mangels ausreichender rechtlicher Kompetenzen nicht aufeinander abgestimmt werden. Es ist daher zu erwarten, dass das Vorhaben nicht ohne juristischen Streit und erhebliche Schadensersatzforderungen zu Ende gebracht werden wird. In diesem Zusammenhang sei an die Bebauung des Spreedreiecks am Bahnhof Friedrichstraße erinnert, welche die Gerichte mehrere Jahre beschäftigt und das Land Berlin zu Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe verpflichtet hat.

Neben dem Risiko, in einigen Jahren auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, hat sich der Senat nach Presseberichten im Rahmen eines „Letter of Intent“ gegenüber dem Investor „Trockland“ verpflichtet, für das geplante „Museum des Kalten Krieges“ eine Jahresmiete von ca. 800.000,- Euro zu bezahlen. Damit erwirbt das Land Berlin nicht etwa später das Eigentum, sondern bezahlt auf lange Sicht einen horrenden Betrag für ein Museum, das in Fachkreisen nicht unumstritten ist. Angenommen, das Museum wird mindestens bis zum hundersten Jahrestag des Mauerfalls im Jahr 2089 betrieben, ergibt sich ein kumulierter Mietbetrag von mehr als 50 Millionen Euro, der letzlich von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in dieser Stadt zu tragen ist.

Wer diese Überlegungen nachvollzieht, wird sich vielleicht fragen, warum sowohl der Senat als auch viele Abgeordnete aus Regierung und Opposition die Ausübung des in den beiden Grundbüchern für das Land Berlin eingetragenen Vorkaufsrechts ablehnen.

Aus meiner Sicht kann der Senat die Interessen der Stadt und damit aller Bürgerinnen und Bürger nur sichern, wenn das Land Berlin mindestens für die Zeit der Projektentwicklung Eigentümer der Grundstücke ist. Der Erinnerungsort Checkpoint Charlie ist für das kulturelle Gedächtnis der Stadt viel zu bedeutsam, um ihn privaten Profitinteressen zu unterwerfen.

Ich plädiere daher für die Ausübung des Vorkaufsrechts bei den beiden freien Grundstücken am Checkpoint Charlie !

Das zuletzt häufig gehörte Gegenargument „mangelnde Finanzierbarkeit“ wirkt auf mich bei einem Haushaltsüberschuss für 2017 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro ( siehe Tagesspiegel vom 09.01.2018 „höchster Überschuss aller Zeiten für Berlin“) und einem voraussichtlichen Überschuss von mehr als 1,1 Milliarden Euro in 2018 jedenfalls nicht stichhaltig.