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Kommentar zum Checkpoint Charlie – Historische Orte gehören nicht verscherbelt | von Kai Schlieter

In seinem Kommentar setzt sich der Redakteur Kai Schlieter zunächst mit der Geheimhaltungsstrategie des Senats auseinander. So wurden schon mehrmals Anfragen auf Akteneinsicht, u.a. auch eine Anfrage der Berliner Zeitung unter Verweis auf die Vertraulichkeit von Vertragsinhalten abgelehnt. Die Ablehnung der Akteneinsicht in den „Letter of Intent“ akzeptiert die Berliner Zeitung nicht und hat vor zwei Wochen Klage eingereicht. Außerdem ist der Checkpoint Charlie ein so besonderer Ort, dass hier in der Regel das Interesse der Öffentlichkeit Vorrang vor dem Geheimschutzinteresse von privaten Verträgen haben sollte. Der Kommentator plädiert dafür, dass ein historischer Ort wie der Checkpoint Charlie kein Gut wie jedes andere sind und „nicht verscherbelt gehört“.

Artikel in der Berliner Zeitung vom 29.11.2018